Object: Finanzwissenschaft

U 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
leistung das Individuum die Steuer gewohnt ist, häufig von dem 
Werte des Steuerobjektes bereits in Abzug brachte oder in dem 
geringeren Kaufpreis amortisierte resp. dieselbe als Reallast be- 
trachtet; d) als Vorteil der Ertragssteuer wird oft auch der Um- 
stand betrachtet, daß nicht bloß die wirkliche Produktivität, sondern 
auch die Produktionsfähigkeit besteuert wird. Doch ist dies kaum 
als Vorteil zu bezeichnen. Denn wenn. Produktionsquellen nicht 
verwertet werden, so wird dies, von Ausnahmen abgesehen, gewiß 
auf einen Fehler des wirtschaftlichen Organismus zurückzuführen 
sein, wofür das Individuum nicht verantwortlich ist, und der durch 
eine zweckmäßige Volkswirtschaftspolitik geheilt werden muß, nicht 
aber durch Besteuerung, wofür die Basis fehlt. Ebenso könnte 
ja jeder mit Einkommensteuer belastet werden, der erwerbsfähig, 
auch wenn er tatsächlich kein Einkommen hat. e) Vorteil 
der Ertragsssteuern vom finanziellen Standpunkte ist, daß jede Er- 
tragsquelle separat besteuert wird; dies hat zur Folge, daß wenn 
die eine Steuerquelle des Steuersubjektes Einkommen aufweist, dies 
auch dann besteuert wird, wenn eine andere Defizit aufweist, während 
bei der Einkommensteuer das Gesamtresultat zur Basis genommen 
wird. if) Die Ertragssteuern liefern dem Staate ein mehr weniger 
beständiges Ergebnis. 
9. Nachteile der Ertragssteuern. Die Krtragssteuern, 
die bei einfacheren wirtschaftlichen Verhältnissen, gleichmäßigerer 
Einkommensverteilung, geringeren staatlichen Bedürfnissen gut 
funktionieren, weisen aber auch große Unvollkommenkeiten auf, 
Hierher gehört vor allem, daß sie nicht die gesamte Persönlichkeit 
erfassen, weshalb sie zur eigentlichen Steuerkraft in einer mangel- 
haften Beziehung stehen. Sie gestatten auch nicht die Berück- 
sichtigung jener Momente, welche die Steuerfähigkeit in verschiedener 
Richtung beeinflussen. So bieten sie kaum Gelegenheit zur kon- 
sequenten Anwendung des progressiven Steuerfußes und des steuer- 
freien Existenzminimums. 
Hiermit in Verbindung steht jener mehr ethische Defekt, daß 
auch hier die Steuerleistung mehr mit dem Steuerobjekt als mit dem 
Steuersubjekt zusammenhängt und so das Prinzip der Leistungs- 
pflicht der Staatsbürger verdunkelt wird. Ein Nachteil der Er- 
tragssteuern ist ferner, daß sie nicht beweglich genug sind, nachdem 
die Veränderungen der Steuerbasis lange Zeit hindurch keinen 
Einfluß ausüben, was dahin führt, daß bei Zunahme des Volks- 
wohlstandes die Steuerbasis immer mehr zusammenschrumpft. Folge 
hiervon ist, daß eine Erhöhung der Steuereinnahmen nur durch 
Erhöhung des Steuerfußes möglich ist, während bei Einkommen- 
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