U 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
leistung das Individuum die Steuer gewohnt ist, häufig von dem
Werte des Steuerobjektes bereits in Abzug brachte oder in dem
geringeren Kaufpreis amortisierte resp. dieselbe als Reallast be-
trachtet; d) als Vorteil der Ertragssteuer wird oft auch der Um-
stand betrachtet, daß nicht bloß die wirkliche Produktivität, sondern
auch die Produktionsfähigkeit besteuert wird. Doch ist dies kaum
als Vorteil zu bezeichnen. Denn wenn. Produktionsquellen nicht
verwertet werden, so wird dies, von Ausnahmen abgesehen, gewiß
auf einen Fehler des wirtschaftlichen Organismus zurückzuführen
sein, wofür das Individuum nicht verantwortlich ist, und der durch
eine zweckmäßige Volkswirtschaftspolitik geheilt werden muß, nicht
aber durch Besteuerung, wofür die Basis fehlt. Ebenso könnte
ja jeder mit Einkommensteuer belastet werden, der erwerbsfähig,
auch wenn er tatsächlich kein Einkommen hat. e) Vorteil
der Ertragsssteuern vom finanziellen Standpunkte ist, daß jede Er-
tragsquelle separat besteuert wird; dies hat zur Folge, daß wenn
die eine Steuerquelle des Steuersubjektes Einkommen aufweist, dies
auch dann besteuert wird, wenn eine andere Defizit aufweist, während
bei der Einkommensteuer das Gesamtresultat zur Basis genommen
wird. if) Die Ertragssteuern liefern dem Staate ein mehr weniger
beständiges Ergebnis.
9. Nachteile der Ertragssteuern. Die Krtragssteuern,
die bei einfacheren wirtschaftlichen Verhältnissen, gleichmäßigerer
Einkommensverteilung, geringeren staatlichen Bedürfnissen gut
funktionieren, weisen aber auch große Unvollkommenkeiten auf,
Hierher gehört vor allem, daß sie nicht die gesamte Persönlichkeit
erfassen, weshalb sie zur eigentlichen Steuerkraft in einer mangel-
haften Beziehung stehen. Sie gestatten auch nicht die Berück-
sichtigung jener Momente, welche die Steuerfähigkeit in verschiedener
Richtung beeinflussen. So bieten sie kaum Gelegenheit zur kon-
sequenten Anwendung des progressiven Steuerfußes und des steuer-
freien Existenzminimums.
Hiermit in Verbindung steht jener mehr ethische Defekt, daß
auch hier die Steuerleistung mehr mit dem Steuerobjekt als mit dem
Steuersubjekt zusammenhängt und so das Prinzip der Leistungs-
pflicht der Staatsbürger verdunkelt wird. Ein Nachteil der Er-
tragssteuern ist ferner, daß sie nicht beweglich genug sind, nachdem
die Veränderungen der Steuerbasis lange Zeit hindurch keinen
Einfluß ausüben, was dahin führt, daß bei Zunahme des Volks-
wohlstandes die Steuerbasis immer mehr zusammenschrumpft. Folge
hiervon ist, daß eine Erhöhung der Steuereinnahmen nur durch
Erhöhung des Steuerfußes möglich ist, während bei Einkommen-
354