Full text: Die Volkswirthschaftslehre

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Buch 2. Kap. 1. Productionsmittcl. 
bezüglich zur vorwurfsfreien Erfüllung der Arbeitsaufgabe. 
Es ist jedoch allgemeiuhiu am amoeudbarsten und fortdauernd 
unvermeidlich, sobald es auf volle Hingebung im Berufe, 
wechselnde Ausführung verschiedenartiger Berrichtuuge» oder 
stete Dienstbereitheit ankommt. 
So wirkt dasselbe wenigstens bei sonstiger Beweggründe baren 
Arbeiten, falls infolge starker Nachfrage nach Arbeit andauernderes 
Arbeitsloswerden nicht leicht zu befürchten ist, und die Hoffnung 
hinwegsällt, sich durch tüchtige Leistungen zu höherem. Lvhnbezuge, 
gesicherterer oder geachteterer Lebensstellung hinaufarbeiten zu. 
können. Als unvollkommen erweist sich Jahres- und Tagelohn 
also vornehmlich bei gewöhnlicher Handarbeit, insofern es sich 
bei dieser nicht immer Den ungleichen Leistungen der neben 
einander Beschäftigten, z. B. durch Bildung von die individuelle 
Leistungsfähigkeit berücksichtigenden Lohnklassen n\, sondern nur 
etwa der Dauer der wirklichen Arbeitszeit und der währenddem 
zu ertragenden Anstrengung genauer anpassen läßt, lvas durch 
abweichende Bemessung des Lohnsatzes in den verschiedenen 
Jahreszeiten und durch Uebergang zum Stnndenlohn zìi erreichen 
gesucht ivird. 
G ed i n g e l o h li, Stücklohil bei Natural- oder Geld a eeo rd, 
eröffnet dagegen die Möglichkeit, iurierhalb gleicher Zeit durch 
geschickteres lind fleißigeres Arbeiten ebenmäßig mehr zu 
erwerben, regt deshalb zur Beschaffllug von möglichst viel 
Arbeit au, und bestimmt nur nicht ebenso zu anfeuthältigen 
Bemühungen um ganz besondere Güte der Arbeitsleistung. 
Dasselbe ist aber ausschließlich anwendbar bei solchen Arbeits 
Verrichtungen, welche sich gleichmäßig fortsetzen lasse», rück 
sichtlich der dabei zu übertvindenden Schwierigkeiten im 
BorĢ zti übersehen sind, und deren Arbeitsergebnis; sowohl 
äußerlich feiltet' Menge nach sicher zu bemessen, als beziiglieh 
seiner Güte unschtver zu beurtheilen ist. 
Bei Accordarbeit sind zunächst Einzelaccorde und Gruppen- 
accorde z>c unterscheiden, je nachdem sie mit Einzelnen oder einer 
Gruppe von Arbeitern (Kameradschaft) gegen eine Vergütung 
für die Leistung der Einzelnen oder für die Gesammtleistung 
Mehrerer abgeschlossen werden. Letztere sind angethan, ivo nicht
	        
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