122 Buch 2. Kap. 1. Produetionsmittel.
sie durch Vermietheu nutzt, zum Erwerbe», und demjenigen, der
sie zu seiner eigenen Bequemlichkeit gebraucht, sowie vom Stand
punkte der Volkswirthschaft aus zur unmittelbaren Bedürfniß-
befriedigung. Leihkapitalien, welche vom Eigenthümer einem
Anderen zur entgeltlichen Benutzung überlassen wurden, deren
Nutzung er also nicht durch Selbstanwendung bezieht, sind offen
bar für den Ansleihenden Erwerbskapital und bleiben für den
Entleiher, insofern sie überhaupt noch fortbestehen, entweder eben
solches oder iverdeu Gebrauchskapital. Ferner sind alle vorsorg
lich zu bestimmter oder unbestimmter Verwendung bereit gehaltene
Kapitalien, um daran einen Rückhalt bei plötzlich eintretendem
Bedarf zu haben, zur Zeit ihrer Aufbewahrung mindestens als
Gebranchskapital aufzufassen, können nachher jedoch auch wieder
für erwerbswirthschaftliche Zwecke benutzt werde». Jedenfalls sind
solche Borräthc, z. B. ein in Gold oder Silber hinterlegter Staats
schatz, nicht ungenutzt und somit kein sogenanntes „todtes Kapital",
welches in zur Production zwar verfügbaren, aber nicht ver
wendeten Producten besteht, und demnach eigentlich nur unbenutzt
gelassener Vermögensvorrath ist.
Das gegenseitige Verhältniß, in welchem die innerhalb einer
Volkswirthschaft angesammelten Kapitalmengen für die beider
seitigen ungleichen Zwecke wirklich verwendet werden, ist jelveilig,
je nach der erreichten wirthschaftlichen Entwickelung salvie nament
lich bei noch armen und längst reichen Völkern, nun allerdings an sich
schon ein wesentlich verschiedenes. So pflegen z. B. im Vergleich
mit nachher und vorher in früherer Zeit die Gebranchskapitalien,
und in vorgeschrittenerer die Erwerbskapitalien einen verhältniß-
mäßig größeren Theil des Gcsammtkapitals auszumachen. Dies
beruht, insoweit es thatsächlich zutrifft, alsdann lediglich darauf,
daß anfänglich die erwerbswirthschaftliche Nutzbarmachung unver
brauchten Einkommens noch weniger vielfach möglich, sicher und
anlockend ist, wogegen es späterhin an Gelegenheit und Anreiz
dazu nicht mehr fehlt. Die nämlichen Beziehungen bedingen auch,
daß mit fortschreitender Kultur das Müßigliegenlassen von als
Kapital benutzbarem Vermögen seltener wird, und die ehemalige
Vorliebe für dessen Anlegung in Kostbarkeiten, z. B. in zu
Schmucksachen brauchbaren Muscheln. Perlen, edclen Steinen und
Metallen, abnimmt.