Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 62. Kapital. 
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Letzterer vernichtet Kapitalien unmittelbarer. Jedes ohne 
nufmiegenden Wicderersatz zum überflüssigen Genuß, bei wirth- 
schaftlich erfolgloser oder auch nur zu reichlicher Verwendung 
unnöthig verbrauchte Kapital ist fernerhin weder selbst noch in 
einem Gegenwerthe vorhanden. Solche unwirthschaftliche Ver- 
wendungen kommen um so häufiger vor, je weniger einsichtsvoll, 
sachkundig 2C. die Wirthschaftenden noch sind, und werden gegcn- 
theilig nnt weiterer Vervollkommnung der Gesittung, des technischen 
Verfahrens re. seltener. 
Bei fortschreitenden Völkern lvächst daher der Kapital- 
vorrath, zumal dessen Anwachsen noch durch die eigenen Er 
folge zunehmender Kapitalverwendung besonders beschleunigt 
wird, im Ganzen fortwährend an, und zwar um so stetiger, 
je weniger Störungen dazwischentreten, lvelche Kapitalverluste 
herbeiführen, und je mehr sich gleichzeitig immer wieder 
neue ergiebige Anlagsgelegenheitelt darbieten. Umgekehrt 
nimmt derselbe bei sinkenden Völkern wiederum ab. 
Die Zunahme der Kapitalmenge kann z. B. aufgehalten und 
sogar unterbrochen werden durch eintretende Nothzustände allerlei 
Art, Kapital verzehrende Kriege, Ueberschwemmungen rc., während 
ohne Hinzukommen neuer Vcrwendungsgclegcnheiten die Kapital- 
vermehrung deshalb langsamer und, zuletzt überflüssig werden 
müßte, weil alle Kapitalien bei überreichlicher Verwendung über 
eine gewisse Grenze hinaus abnehmend weniger leisten. 
8 0% 
Endlich erhöht sich weiterhin ebenfalls die Wirksamkeit 
des Kapitals, insofern in vorgeschrittenerer Zeit sich die 
Güte und Leistungsfähigkeit der einzelnen Kapitalien ver- 
besscrn läßt, und sich zugleich günstigere Bedingungen für 
bereu zweckmäßigste Benutzung ergeben. An und für sich ant 
wirksamsten aber sind jederzeit diejenigen, welche für die 
durch sie am besten zu erreichenden Zwecke nicht nur in der 
entsprechendsten Beschaffenheit, sondern auch in der geeig- 
netsten Verhältnißmäßigkeit angewendet werden. 
Wie verschieden die Wirksamkeit der Kapitalien je nach ihrer 
besonderen Geeignetheit für bestimmte Gebrauchszwecke und je nach
	        
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