Full text : Die Volkswirthschaftslehre

138  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
liche  Befreiung  (Emancipation)  zum  entschiedenen  Bedürfniß
der  Volkswirthschaft  wird,  um  damit  ein  ihrer  Weiterentwickelung ­
  entgegenstehendes  Hinderniß  zu  beseitigen.
Auf  niederer  Kulturstufe  ist  der  Uebergang  zur  Unfreiheit
eines  unteren  Bevölkerungstheiles  nicht  nur  eine  wirthschastliche
Unvermeidlichkeit,  sondern  gewissermaßen  sogar  ein  Fortschritt.
Ein  solcher  ist  es  vorerst,  abgesehen  von  Menschenraub,  wenn  der
Kriegsgefangene  nicht  mehr  getötet  zu  werden  braucht,  sondern
zum  Sclaven  gemacht  werden  kann,  und  damit,  das;  der  Mächtigere ­
  den  Schwächeren  zur  Dienstbarkeit  nöthigt,  beginnt  die
Füglichkeit  einer  weitergehenden  Theilung  der  Beschäftigungen,
welche  ihrerseits  das  Entstehen  einer  durch  Bildung  und  Gesittung
hervorragenden  Bevölkerungsschicht  zuläßt.  Ferner  bleibt  solange,
als  Existenzmittel  ausschließlich  durch  Selbstbenntzung  eines  Grundstücks ­
  zu  erwerben  sind,  und  Jeder  sich  nur  durch  eigene  Wehrhaftigkeit ­
  zu  schützen  vermag,  es  unvermeidlich,  daß  in  wirthschast-Ii(#
  über  rcd)tli4er  filisi#  ßiifgbebürftigc  Hon  Vermöge,iberen
und  Gewaltigeren  abhängig,  thatsächlich  unfrei  werden.  Jnsbefonbere
  forni  ba  ber  OßCig  8#íofe  locbcr  9Murah,erļ)f(cgung
noch  den  ihm  zur  Selbstversorgung  unentbehrlichen  Boden,  und,
falls  dieser  ihm  frei  verfügbar  wäre,  das  zu  dessen  Benutzung
erforderliche  Kapital  mit  etwas  Anderem  eintauschen,  als  gegen  Hingabe ­
  seiner  und  der  Scinigen  Arbeitskraft  oder  wenigstens  Aufsichnahme ­
  der  Verpflichtung  zu  gewissen  Arbeitsleistungen  und  zur
9íbcl^^r^c^tung  eineg  (Srtragët^cifcë.  Ser  ^ngegen  m^r  Arbeiten
braucht,  als  er  mit  seiner  Familie  allein  zu  verrichten  im  Stande
ist,  vermag  sich  solche  ebenfalls  wieder  nur  dadurch  zu  verschaffen,
daß  er  ivirthschaftlich  Unselbständige,  Unfreie  oder  unfrei  Werdendes
entweder  unmittelbar  ernährt,  oder  ihnen  durch  Ueberlassung  voir
Landnutzuug  nebst  dem  zur  Belvirthschaftung  Nöthigsten  die
Mittel  gewährt,  sich  selbst  zu  erhalten.
Die  Lage  der  Unfreien  ist  überdies  anfangs  doch  nur  in  der
rohesten  Form  eigentlicher  Sclaverei,  die  sich  in  der  neuzeitlichen
Negcrsclaverei  in  gemäßigter  Weise  wiederholt,  eine  unbedingt
drückende.  Sie  verbessert  sich  in  dem  Maße,  in  welchem  sich  die
Ansprüche  an  die  Leistungsfähigkeit  der  Eigenen  erhöhen.  Diese
müssen  alsdann  schon  weniger  als  Sache,  mehr  als  Mensch  aufgefaßt
werden,  dem  gewisse  Rechte  zustehen.  Bei  Verwendung  zum  Erdbaue ­
  gestaltet  sich  deren  Abhttngigkeitsverhältniß  zum  Boden  all-
            
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