Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 67. 68. Verfügbarsein der Productionsmittel. 139 
mählich fester und löst sich dagegen von der Person des Herrn 
mehr ab, der sie nur noch mit jenem veräußern kann. Aus der 
(äcbnnbenheit an bic GWe ß# etbïicbcë Wme&wioën# nnb 
endlich sogar beschränktes Eigenthum hervor, während sich gleich- 
acitiß bic' nnbeM)ränTtc %erp;tci,tmig &u 9írbeitêíeütmigen nnb 
Einlieferung aller gewonnenen, nicht selbst für den nothdürftigen 
Lebensunterhalt gebrauchten Bodenerzengnisse in diejenige zur 
Ableistung bemessener Frohndienste und Entrichtung bestimmter, 
in Geld ablösbar werdender Naturalabgaben umwandelt. Wirk 
lich beschwerend und hinderlich wird die Unfreiheit, nachdem die 
inneren Gründe ihres Bestehens bei eingetretenem Geldverkehr 
mit der Möglichkeit, auch ohne eigene Landnutznng Nahrung 
gewinnen und ohne Zwang über die Arbeitskräfte Unabhängiger 
verfügen &n können, gänzlich hinweggefallen stub, erst von da an. 
wo sie nun gleichmäßig unvortheilhaft sowohl für Berechtigte als 
Pflichtige und die unfreie Arbeit überhaupt unzulänglich gewor 
den ist, um innerhalb einer entwickelteren Volkswirthschast die 
Production aus die ohnedem erreichbare Höhe zu bringen. 
Nachdem die Berechtigtheit der individuellen Frei 
heit allgemein anerkannt worden ist, fallen schließlich die sie 
etwa noch beengenden Beschränkungen wirthschastvpolitischer 
Art mit Eintreten von Gewerbefreiheit und Freizügigkeit 
ebenfoüä ^1111)00. # bleibt aíêbonn gebeut büKig freigebt, 
seine Arbeitskraft unbeschränkt zu bethätigen und beliebig zu 
verwenden, insoweit dies geschehen kann, ohne gleiche Rechte 
Anderer zu verletzen rurd das Gemeinwohl zrt schädigen. 
(Mewcrbcfrcii)cit nnb grciangißteit haben cë mit allen übrigen 
sogenannten „Freiheitsrechten" gemein, daß sie bei guter Benutzung 
förderlich sind, bei mißbräuchlicher dagegen aufhören gemeinnutz- 
lich zu sei», rend daß letzterer ohne Störung ersterer meist nicht 
unmittelbar, sondern lediglich mittelbar entgegengewirkt werden 
kann. 
§ G8. 
Weiterhin wird demnach zugleich das wirthschaftliche 
Zusammenwirken solcher Produetionsmittel unbehinderter, 
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