Full text: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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der „renommiertesten gerichtlichen Bücherrevisoren" st als Vertreter 
einer Gruppe seiner Kollegen zuging, in der dieser sagt: „In 
zwischen hat sich aber herausgestellt, daß die Konkurrenz der 
Treuhandrevisionsgesellschaften der Großbanken keine gefährliche 
Konkurrenz ist". 
Geradezu aussichtslos halte ich aber den Kampf gegen die 
„unfreiwillige" Revision gegen die Treuhandgesellschaften als an 
gestellte Revisoren unserer Großbanken. Von ihrem jetzt mehr 
als früher betonten Prinzip: „Kredit dem Kreditwürdigen" werden 
und können die Banken nicht weichen, und solange als dieses 
Prinzip besteht, haben auch die Treuhandgesellschaften ihre Daseins 
berechtigung. 
Wenn aber Römer st gar meint, unsere Treuhandgesellschaften 
förderten in ausgesprochenster Weise die höchst ungesunde und 
volkswirtschaftlich im höchsten Grade bedenkliche Agiotage, so ver 
kennt er damit die Politik der Leiter unserer Großbanken, eben 
durch sachgemäße ständige Kontrolle die Agiotage einzudämmen 
und in wirtschaftlich gesunde Bahnen zu leiten. 
Das aber kann nicht in Abrede gestellt werden, daß es unsere 
Revisionsgesellschaften gewesen sind, die den deutschen Bücher 
revisor aufgerüttelt und ihn zur Erstarkung seines Standes 
bewußtseins geführt haben. Nicht in der einseitigen Bekämpfung 
einer Konkurrentengruppe, sondern in der Erziehung zur größt 
möglichsten Qualität liegt das Ziel des deutschen Bücherrevisors. 
Diese Mahnung kaun nicht dringlich genug erhoben werden, 
soll der Beruf des Bücherrevisors nicht weiter zur Bedeutungs 
losigkeit herabsinken; ein anderer Feind wird ihm erwachsen, der 
viel gefährlicher wird als die „geschmähten" Treuhandgesellschaften 
— im Stande der Rechtsanwälte. Sind dieselben durch ihre 
abgeschlossene juristische Vorbildung zum Treuhänder prädestiniert, 
so werden sie sich in dem eifrigen Bestreben, ihr Arbeitsfeld zu 
erweitern, bald die nötige kaufmännische Schulung aneignen, die 
es ihnen mehr als früher gestattet, treuhänderische Tätigkeiten im 
weitesten Sinne aufzunehmen. Wie weit dieser Gedanke gereift 
ist, beweist die bevorstehende Gründung der „Treuhandgesellschaft 
deutscher Rechtsanwälte und Notare G. m. b. H.", zu der, wie der 
geistige Urheber dieses Gedankens, Rechtsanwalt Soldan-Mainz, 
in der Deutschen Rechtsanwaltszeitung st mitteilt, bereits 1912, 
bevor der deutsche Anwaltstag sich in Würzburg mit dem Plane 
tz Der Schreiber, dessen weitere Ausführungen in diesem Punkte sehr interessant 
sind, hat mich gebeten, von der Nennung feines Namens abzusehen. 
2) E. Römer in seinem Vortrag: Deutsches Revisionswesen auf dem 6. Ver 
bandstage deutscher Bücherrevisoren, Frankfurt a. M. 1910. 
8 ) Nr. 8 10. Jahrg. v. 10. 7.1913 (Mainz).
	        
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