Full text : Die Volkswirthschaftslehre

170  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Prodnctivusmittel.
Gebrauchstheilung  den  Produc  tionserfolg  für  die  Bedürfnis;
befriedigung  wirkungsvoller  macht.
Erstere  erfolgt  bei  gemeinsamer  Benutzung  eines  und
desselben  Gutes,  kann  in  aller;  Fällen  eintreten,  in  denen  sich
jenes  entweder  gleichzeitig  oder  nacheinander  ebenso  füglich
von  Mehreren  als  einem  Einzigen  benutzen  läßt,  und
ermöglicht  wirthschaftlichere  Erreichung  vollständigerer
Befriedigung  der  bestehenden  Bedürfnisse.
Dieselbe  findet  z.  B.  statt  bei  gemeinsamer  Benutzung  von
Stoben,  Maschinen,  öffentlichen  und  Leih-Bibliotheken,  gewisser
Dienstleistungen,  Trausportanstalten  re.  seitens  Mehrerer,  welche
der  Grubenentlvässeruug,  Maschinenarbeit,  Belehrung  oder  Unterhaltung ­
  durch  Lesen,  bestimmter  Dienste,  der  Beförderung  von
einem  Ort  zum  anderen  re.  in  gleicher  Weise  bedürfen.  Sie  setzt
also  voraus,  das;  ein  so  zu  befriedigendes,  gleichartiges  und
bezüglich  gleichgradigcs  Bedürfniß  allgemein  genug  vorhanden  ist,
um  Hinlänglich  viele  zum  gemeinschaftlichen  Gebrauch  des  betreffenden ­
  Gutes  zu  veranlassen.
Jedwede  derartige,  durch  Association  der  Benutzungsbedllrftigen
  oder  verkehrsmäßig  vermittelte  Bereinigung  verhilft  nicht
nur  zu  wohlfeilerer,  sondern  auch  zu  ausgedehnterer  und  qualificirtercr
  Bcdürfnißbcfriedigung,  insofern  die  benutzten  Güter  mit
vermehrter  Benutzung  nicht  in  gleichem  Maße  gemehrt  zu  werden
brauchen,  und  vermittelst  letzterer  dem  desfallsigen  Vedarse  jedes
einzelnen  Benutzers  mit  geringerem  Aufwande  verhältnißmäßig
vollkommener  genügt  wird,  als  dies  ohnedem  geschehen  könnte.  '
Gebrauchstheilung  aber,  die  Theilung  des  Gebrauchs ­
  der  Güter  nach  der  besonderen  Verschiedenheit  ihrer
näheren  Eigenschaften  und  der  menschlichen  Bedürfnisse,
welche  sonach  abweichende  Beschaffenheit  dieser  und  jener
voraussetzt,  gestattet  entsprechendere  Benutzung  und  vollkommenere ­
  Ausnutzung  der  gewonnenen  Producte.
Eine  solche  tritt  ein,  falls  eine  bestimmte  Gütcrart,  z.  B.
Hölzer,  Wolle,  Fleisch,  Thceblätter  rc.,  je  nach  Qualität  sowie
mit  Rücksicht  auf  eigenthümliche  Gebrauchszwecke  und  Bedürfnisse
der  Consumentcn  in  verschiedene  Sorten  gesondert,  und  in  diesen
getrennt  verwendet  wird,  ferner  in  nur  anderer  Weise  auch  dann,
            
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