Full text : Die Volkswirthschaftslehre

178  Buch  3.  Circulation  der  Giiter.
Nachher,  nach  durch  Verwirklichung  von  Handelsfreiheit,
Gewerbefreiheit.>c.  erreichter  Befreiung  der  Cvncurrenz,  vermag
sich  der  Wetteifer  um  Erreichung  gleicher  Ziele  auf  wirthschaftlichcm
  Gebiete  um  so  viel  ausgedehnter  zu  bethätigen,  während
die  miteinander  Wetteifernden  fortdauernd  ungleich  concurrenzfähig
  bleiben.  Es  ist  alsdann  nach  >vie  vor  und  nur  in  verschärftem, ­
  fühlbarer  werdendem  Maße  möglich,  das;  bisweilen  die
natürliche  Ueberlcgenheit  durch  Geschick  und  Glück  Bevorzugter
übermächtig  wird,  Einzelne  vorübergehend  ein  zwar  nicht  öffentlich
anerkanntes,  aber  thatsächlich  sich  geltend  machendes  Monopol
erlangen,  welches  die  Ausbeutung  Anderer  gestattet,  oder  daß  die
Selbstsucht  gewissenloser  Spekulanten  das  Bestehenkönnen  Redlicherer ­
  gefährdet  und  durch  Niederdrücknng  wirthschaftlich
Schwächerer  das  genleine  Wohl  schädigt.  Ebenso  können  durch
allerlei  Nebenumstünde  die  guten  Folgen  entwickelterer  Concurrenz
vereitelt  werden.  So  würde  zufolge  dieser  z.  B.  der  für  eine
vortheilhafte  landwirthschaftliche  Benutzung  zu  klein  gewordene
ländliche  Grundbesitz  sich  stets  alsbald  ivieder  durch  Aus-  und
Zusammenkaufen  zu  größeren  Bewirthschaftungsflächen  zusammenfügen, ­
  wenn  nicht  die  eigenartige  Lage  des  Schollensplitter  besitzenden ­
  Ackerbauproletariats,  welches  die  einzige  ihm  zugängliche
Erwerbsgelegenheit  im  Verfügbarhaben  eines  Bodenstückchens
findet,  dies  meist  verhinderte.  Derartige  Fälle,  in  denen  die
rechtlich  bestehende  Freiheit  des  Mitwerbens  für  Biele  durch  die
Nebermacht  Weniger  hinfällig  wird,  oder  sich  nicht  nach  allen
Seiten  hin  stark  genug  erweist,  um  noch  allerwegen  überwiegend
günstig  zurückzuwirken,  erwecken  nun  ivieder  das  Verlangen  nach
staatlichem  Eingreifen  behufs  Mäßigung  des  anscheinend  zu  heftig
gewordenen  Wettkampfes  und  Verhütung  von  durch  letzteren  nicht
allein  schon  zil  überwindenden  Mißständen.
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Im  internationalen  Verkehr  endlich  tritt  imbeschränktere
Concurrenz  entsprechend  später  ein,  weil  der  Güterunllauf
in  der  Weltwirthschaft  und  die  Productionstheilung  zwischen
verschiedenen  Völkern  eben  ungleich  langsamer  znniinmt,  als
innerhalb  einer  und  derselben  Volkswirthschaft.
Sie  kann  sich  nur  bei  nicht  durch  allgemeine  Unsicherheit,
Ein-  oder  Ausfuhrverbote  und  eigentliche  Schutzzölle  beengtem
            
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