Full text : Die Volkswirthschaftslehre

224  Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.
Güter  an  Andere  abtreten,  sondern  and)  deren  Gegenwerth
bis  znr  Wiedererstattnng  oder  Vergeltììng  missen  zn  können,
nnd  stützt  sich  andererseits  ans  das  Vertrauen,  das;  der
Kreditnehmer  (Schuldner)  sowohl  den  Willen  als  auch  die
Fähigkeit  haben  werde,  die  seinerseits  bei  Eingehen  ans  das
Sck)nldberhältnis;  übernommene  Verbindlichkeit  imb  gegebene
Zusicherung  zn  erfüllen.
Die  Kreditfähigkeit  der  einzelnen  Menschen  bemißt  sich  also
theils  nach  den  persönlichen  Eigenschaften,  theils  nach  den  Vermögens- ­
  nnd  Erwerbsverhältnissen  derselben,  theils  endlich  zugleich ­
  darnach,  inwieweit  die  znr  Dccknng  der  Schnld  erforderlichen
Werthe  leicht,  sicher  und  jedenfalls  rechtzeitig  von  denselben  verfügbar ­
  gemacht  werden  können.
8  115.
Je  nad)  der  Grundlage,  auf  welcher  die  Sicherheit  der
Gegenleistung  beruht,  unterscheidet  man  Personal-  und
Realkredit.  Ersterer  stützt  sich  überwiegend  auf  die
Perso;:,  letzterer  auf  das  Vermögen  des  Schuldners  und  auf
das  an  jenem  dem  Gläubiger  eingeräumte  Pfandrecht.
Der  Personalkredit  ist,  insofern  er  als  rein  persönlicher
Kredit  sich  überwiegend  auf  die  persönlichen  Eigenschaften  und
Verhältnisse,  beziehentlich  ans  die  gewonnene  Ansicht  über  die
geschäftliche  Zuverlässigkeit  und  anzunehmende  Zahlungsfähigkeit
des  Schuldners  selbst  oder  des  für  ihn  Bürgschaft  Leistenden
stützt,  diejenige  Form,  in  welcher  der  Kredit  zuerst  auftritt,  insofern
er  aber  als  sogen.  Geschäfts-  oder  Zahlungskrcdit  hauptsächlich
auf  dem  Vertrauen  zu  dem  Erfolge  des  Geschäftsbetriebes  des
Kreditnehmers  beruht,  erst  die  Frucht  der  höheren  Kulturstufen.
Die  Dauer  des  Kreditverhältnisses  kann  dabei  in  der  Regel  nur
eine  so  kurz  bemessene  sein,  daß  inzwischen  nicht  so  leicht  eine
ungünstige  Veränderung  in  Bezug  auf  die  wirthschaftliche  Lage
und  die  Geschäftsverhältnisse  des  Schuldners  zu  befürchten  ist.
Und  weil  nun  aus  kürzere  Frist  gewährte  Kredite  nur  zu  sich
bald  wieder  abtvickclnden  Geschäften  verwendbar  sind,  so  ergiebt
sich  hieraus  zugleich,  für  welche  Zwecke  ein  derartiger  Kredit  auszureichen ­
  vermag,  und  weshalb  derselbe  vorzugsweise  im  Handel
benutzt  wird.
            
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