Full text: Die Volkswirthschaftslehre

244 Buch 3. Kap. 2. Eirculationsmittel. 
Das Effecten-Ges cha ft oder Geschäft in Börsenpapieren 
besteht in dein An- und Verkauf kurshabender Werthpapiere 
(Effecten), Schuldverschreibungen der Staaten, Aktiengesell 
schaften ac., um entweder nur den Verkehr mit diesen Papieren 
gegen Provision zu vermitteln oder in denselben selbst zu speknliren. 
Diese verschiedenen Bankgeschäfte habeil sich nach lind nach 
aus dem Geldwechsel und dem Depositen- nebst Giro-Geschäft 
eben so entwickelt, wie seinerzeit ans beut Wechsler der Bankier 
und aus dein Theiluehmer ait der Girobank der das Bankknpital 
aufbringende Aktionär hervorging. Je nach dem Vorherrschen 
des einen oder anderen Geschäfts unterscheidet man die Banken 
in Depositen-, Giro-, Zettel-, Kontokorrent-, Diskonto-, Lombard-, 
Hypotheken-, Effecten-Banken ;c. Jede derselben muß jedoch 
mindestens zwei Hauptgeschäfte betreiben, ein Passivgeschüft, durch 
welches neben dem eigenen Kapital die Mittel zur Zahlungs- 
Vermittelung oder zuiit Kreditgeben beschafft, lind ein Aktivgeschaft, 
durch welches die eigenen und fremden Kapitalien mittels 
Ausleihens re. nutzbar gemacht werden. 
Die Gefahren endlich, denen die Banken so oft beim Betriebe 
ihrer Geschäfte erlagen, sind meist dadurch herbeigeführt worden, 
das; diese Anstalten einen Kredit verkauften, den sie selbst zwar 
in gleichem Betrage, aber nicht auch in gleicher Qualität hatten. 
Namentlich ist häufig der Kredit, welchen die Banken den Staaten 
und deren Regierungen gewährten, sehr verschieden von demjenigen 
gewesen, der ihnen selbst zur Verfügung stand. Es ist deshalb 
z. B. jedenfalls zweckmäßiger, das sogenannte „Notenmonopol" 
nicht durch ein seitens der Bank dem Staate gegebenes Darlehen, 
sondern durch einen Antheil ant Reingewinn oder durch eine 
sonstige Gegenleistung bezahlen zu lassen. 
S 128. 
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diejenigen Anstalten, welche nicht allgemeinhin, sondern 
vielmehr ausschließlich oder doch wenigstens ganz über 
wiegend für bestimmte einzelne Bedürfnisse ititb Zwecke die 
Vermittelung zwischen den Kreditsuchenden imb den Kredit- 
anbietenden entweder auf Grund einer Gemeinschaft des 
Kredits seitens der Kreditbedürftigen oder mittels eines
	        
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