244 Buch 3. Kap. 2. Eirculationsmittel.
Das Effecten-Ges cha ft oder Geschäft in Börsenpapieren
besteht in dein An- und Verkauf kurshabender Werthpapiere
(Effecten), Schuldverschreibungen der Staaten, Aktiengesell
schaften ac., um entweder nur den Verkehr mit diesen Papieren
gegen Provision zu vermitteln oder in denselben selbst zu speknliren.
Diese verschiedenen Bankgeschäfte habeil sich nach lind nach
aus dem Geldwechsel und dem Depositen- nebst Giro-Geschäft
eben so entwickelt, wie seinerzeit ans beut Wechsler der Bankier
und aus dein Theiluehmer ait der Girobank der das Bankknpital
aufbringende Aktionär hervorging. Je nach dem Vorherrschen
des einen oder anderen Geschäfts unterscheidet man die Banken
in Depositen-, Giro-, Zettel-, Kontokorrent-, Diskonto-, Lombard-,
Hypotheken-, Effecten-Banken ;c. Jede derselben muß jedoch
mindestens zwei Hauptgeschäfte betreiben, ein Passivgeschüft, durch
welches neben dem eigenen Kapital die Mittel zur Zahlungs-
Vermittelung oder zuiit Kreditgeben beschafft, lind ein Aktivgeschaft,
durch welches die eigenen und fremden Kapitalien mittels
Ausleihens re. nutzbar gemacht werden.
Die Gefahren endlich, denen die Banken so oft beim Betriebe
ihrer Geschäfte erlagen, sind meist dadurch herbeigeführt worden,
das; diese Anstalten einen Kredit verkauften, den sie selbst zwar
in gleichem Betrage, aber nicht auch in gleicher Qualität hatten.
Namentlich ist häufig der Kredit, welchen die Banken den Staaten
und deren Regierungen gewährten, sehr verschieden von demjenigen
gewesen, der ihnen selbst zur Verfügung stand. Es ist deshalb
z. B. jedenfalls zweckmäßiger, das sogenannte „Notenmonopol"
nicht durch ein seitens der Bank dem Staate gegebenes Darlehen,
sondern durch einen Antheil ant Reingewinn oder durch eine
sonstige Gegenleistung bezahlen zu lassen.
S 128.
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diejenigen Anstalten, welche nicht allgemeinhin, sondern
vielmehr ausschließlich oder doch wenigstens ganz über
wiegend für bestimmte einzelne Bedürfnisse ititb Zwecke die
Vermittelung zwischen den Kreditsuchenden imb den Kredit-
anbietenden entweder auf Grund einer Gemeinschaft des
Kredits seitens der Kreditbedürftigen oder mittels eines