§ 133. Commuuicationsmittcl.
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minder ungleichartige Zwecke getroffene Einrichtungen sondern
und deshalb im Ganzen mannigfaltiger gestalten, zu erhöhter
Leistungsfähigkeit.
# 133.
Je leistungsfähiger, leichter mib sicherer benutzbar die
Cmnmunicationsmittel werden, um so mehr bewirken die
selben durch Erleichterung der Communication eine ver-
hältnißmäßige Vergrößerung der Circulationsfähigkeit der
wirthschastlichen Güter, dadurch aber eine entsprechende
Erweiterung des Marktes, der freien Concurrenz und der
Productionstheilung, eine zunehmende Ausgleichung der
örtlichen Preisunterschiede nnb Preisschwankungen, in der
Regel endlich auch eine fortwachsende Vermehrung des
Güterumlaufes selbst und des Verkehres überhaupt.
Leistungsfähiger werden die Communicationsmittel durch jede
solche Verbesserung ihrer eigenen Qualität oder der Art und
Weise ihrer Benutzung, welche zu Ersparnissen in Bezug auf
Mühe, Zeit und Kosten zu führen vermag. Die Leistungs
fähigkeit der Transportmittel wird also z. B. gesteigert durch
bessere Herstellung und Sicherung der Fahrbahnen, vortheil-
haftere Construction und Ausnutzung der Fahrzeuge, Wirksamer-
machupg der fortbewegenden Kraft re., und schließlich durch
jede Vervollkommnung, welche die zuverlässige Bewirkung des
Transports müheloser, weniger aufcnthältig und zugleich gefahr
loser macht oder die antheiligen Kosten der einzelnen Transport-
leistung verhältnißmäßig erniedrigt. Leichter und sicherer benutz
bar werden ferner z. B. die Eisenbahnen durch niedrige, nach
den Selbstkosten bemessene Tarife (Differentialtarife für den
großen ununterbrochen durchgehenden Verkehr neben ebenfalls
möglichst erniedrigten Normaltarifen für den unterbrochenen
Localverkehr) bei sachgemäßer Frachtklassification der Güter,
durch Bereinigungen der Bahnverbände über durchgehende Be
förderung von Personen und Waaren, durch eine dem im
einzelnen Falle überwiegenden Bedürfnisse entsprechende Wahl
der Stationen und Haltepunkte, der fahrplanmäßigen Züge und
der Fahrzeiten, durch pünktliche Einhaltung dieser und der
Lieferfristen, durch Haftbarkeit für Beschädigungen :c. Ebenso
werden die Wasserstraßen durch alle Vorkehrungen, welche den