Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  133.  Commuuicationsmittcl.

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minder  ungleichartige  Zwecke  getroffene  Einrichtungen  sondern
und  deshalb  im  Ganzen  mannigfaltiger  gestalten,  zu  erhöhter
Leistungsfähigkeit.
#  133.
Je  leistungsfähiger,  leichter  mib  sicherer  benutzbar  die
Cmnmunicationsmittel  werden,  um  so  mehr  bewirken  dieselben ­
  durch  Erleichterung  der  Communication  eine  verhältnißmäßige
  Vergrößerung  der  Circulationsfähigkeit  der
wirthschastlichen  Güter,  dadurch  aber  eine  entsprechende
Erweiterung  des  Marktes,  der  freien  Concurrenz  und  der
Productionstheilung,  eine  zunehmende  Ausgleichung  der
örtlichen  Preisunterschiede  nnb  Preisschwankungen,  in  der
Regel  endlich  auch  eine  fortwachsende  Vermehrung  des
Güterumlaufes  selbst  und  des  Verkehres  überhaupt.
Leistungsfähiger  werden  die  Communicationsmittel  durch  jede
solche  Verbesserung  ihrer  eigenen  Qualität  oder  der  Art  und
Weise  ihrer  Benutzung,  welche  zu  Ersparnissen  in  Bezug  auf
Mühe,  Zeit  und  Kosten  zu  führen  vermag.  Die  Leistungsfähigkeit ­
  der  Transportmittel  wird  also  z.  B.  gesteigert  durch
bessere  Herstellung  und  Sicherung  der  Fahrbahnen,  vortheilhaftere
  Construction  und  Ausnutzung  der  Fahrzeuge,  Wirksamermachupg
  der  fortbewegenden  Kraft  re.,  und  schließlich  durch
jede  Vervollkommnung,  welche  die  zuverlässige  Bewirkung  des
Transports  müheloser,  weniger  aufcnthältig  und  zugleich  gefahrloser ­
  macht  oder  die  antheiligen  Kosten  der  einzelnen  Transportleistung
  verhältnißmäßig  erniedrigt.  Leichter  und  sicherer  benutzbar ­
  werden  ferner  z.  B.  die  Eisenbahnen  durch  niedrige,  nach
den  Selbstkosten  bemessene  Tarife  (Differentialtarife  für  den
großen  ununterbrochen  durchgehenden  Verkehr  neben  ebenfalls
möglichst  erniedrigten  Normaltarifen  für  den  unterbrochenen
Localverkehr)  bei  sachgemäßer  Frachtklassification  der  Güter,
durch  Bereinigungen  der  Bahnverbände  über  durchgehende  Beförderung ­
  von  Personen  und  Waaren,  durch  eine  dem  im
einzelnen  Falle  überwiegenden  Bedürfnisse  entsprechende  Wahl
der  Stationen  und  Haltepunkte,  der  fahrplanmäßigen  Züge  und
der  Fahrzeiten,  durch  pünktliche  Einhaltung  dieser  und  der
Lieferfristen,  durch  Haftbarkeit  für  Beschädigungen  :c.  Ebenso
werden  die  Wasserstraßen  durch  alle  Vorkehrungen,  welche  den
            
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