262 Buch 4. Distribution der Güter.
der Arbeitskraft re., zur fortgesetzten Wiederbenutzung für erwerbs-
wirthschaftliche Zwecke unverkürzt zu erhalten gesucht »verden,
weil sich sonst der Zustand der Wirthschaft und tu Folge hiervon
deren künftige Ergiebigkeit verhältnißmäßig verschlechtern würde.
Der letztere Theil des Ertrages hingegen, derjenige Ertragstheil
also, welcher nach Ersatz der stattgehabten Vermögens-Opfer
übrig bleibt, ergiebt den schließlichen Reinertrag (Nettoertrag) der
Production und ist als solcher für den Producenten frei ver
fügbar.
Der^Ertrag der Production ist endlich schon deshalb in der
Regel unter Mehrere zu vertheilen, weil zur gänzlichen Vollendung
des Products meist vielerlei Producenten, sowohl Unternehmer
als Lohnarbeiter, stufenweise zusammengewirkt haben, z. B. behufs
Beschaffung eines Messers Alle, welche in der Eisengrube, im
Eisenhammer, in der Messerschmiede, bei Gewinnung und Vor
richtung des Materials für die Messerschale oder sonstwie durch
persönliche und Vermögens-Opfer dafür mitwirkten.
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Einkommen samt also nur aus Wirth sch astlich er
Thätigkeit hervorgehen mib sich aus der Summe der jeweilig
neu producirten Güter ergeben, welche nicht Ersatz von
Vermögen sind, wogegen die Einnahme sämmtliche Güter
umfaßt, welche während eines bestimmten Zeitraumes neu
in das Vermögen treten.
Das Einkommen ist sonach derjenige Theil der innerhalb
einer gewissen Zeit in Folge wirthschaftlicher Thätigkeit
bezogenen Einnahmen, welcher seitens des Wirthschaftendett
ohne Schmälerung des Stammvermögens zur Befriediguttg
der eigetten Bedürfnisse oder sonsttvie beliebig verlvendet
werden kann.
Die Einnahme besteht in der Gesammtheit der Güter, welche
während eines Zeitabschnittes, z. B. eines Jahres rc., in einer
Wirthschaft überhaupt eingehen, entlveder producirt oder ohne
besondere Gegenleistung, z. B. als Geschenk rc., empfangeit lverdert.
Selbige enthält somit auch solche Güter, welche lediglich Ber-
rnögensersatz oder wenigstens vom Standpunkte der Bolkswirth-
schaft aus keine neuen Werthe sind, und bildet, insoweit sie der
betreffenden Wirthschaft selbst entstammt, den Rohertrag dieser,