Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  141.  Einkommen  im  Allgemeinen.  265
digen,  die  Mittel  hierzu  vielmehr  ans  der  Wirthschaft  Anderer
nnvergolten  empfangen  oder  entnehmen,  zehren  von  dem  Ein-,
kommen  oder  überhaupt  von  dem  Vermögen  Anderer.  Der  für  \
Andere  Arbeitende  aber  lebt  ebensowenig  von  dem  Einkommen
oder  Kapital  des  Arbeitgebers  und  Käufers  der  erarbeiteten
Producte  wie  der  ausleihende  Kapitalist  von  den  Arbeitserfolgcn  !
und  Vermögensnntzungcn  seines  Schuldners.  Beide  beziehen  ì
gleich  jedem  anderen  Producenten  ihr  Einkommen  als  ursprüng-  '
liches  und  leben,  indem  sie  dasselbe  für  persönliche  Zwecke  j
verwenden,  von  ihren  eigenen  Producten.
Als  Bedarfseinlmmmen  oder  nothwendiges  Einkommen
erscheint  der  Theil  eines  Einkommens,  welcher  zum  angemessenen
Unterhalt  des  Empfängers  unbedingt,  nicht  blos  vermeintlich
sondern  thatsächlich,  erforderlich  ist  und  deshalb  jedenfalls  zur
Deckung  des  persönlichen  Bedarfs  ge-  und  verbraucht  werden
muß;  als  freies  Einkommen  derjenige,  welcher  nach  Befriedigung ­
  der  unentbehrlichen  Lebensbedürfnisse  noch  übrig  und
unbeschränkt  verfügbar  bleibt,  demnach  beliebig  entweder  zur
Erweiterung  des  eigenen  und  fremden  Lebensgenusses  oder  zur
nachhaltigen  Vermehrung  des  Vermögens  verwendet  werden  kann.
Wo  das  Einkommen  einen  solchen  freien  Werthsüberschuß  selbst
bei  sparsamster  Einschränkung  nicht  darbietet,  ist  nur  nothdürftigcs
Auskommen,  aber  keine  fortschreitende  und  auf  die  Hebung
des  Kultur-zustandes  günstig  zurückwirkende  Verbesserung  der
wirthschaftlichen  Lage  möglich.
Außerdem  unterscheidet  man  endlich  auch  ordentliches
und  außerordentliches  Einkommen,  je  nachdem  dasselbe
in  sich  regelmäßig  wiederholenden  Einnahmen  fortdauernder,  oder
iil  lediglich  vereinzelt  eintretenden  und  keineswegs  regelmäßig
wiederkehrenden  Einnahmen  gelegentlich  zufließt.  Auf  ersteres
kann  bei  Bemessung  des  geivöhnlichen  Verbrauchs  gerechnet
werden,  auf  letzteres  nicht.
8  141.
Die  Größe  des  Volkseinkommens  ergiebt  sich,
insoweit  es  der  nationalen  Production  entstalnmt,  ails  der
Gesammtmenge  der  neuen  Werthe  in  den  durch  die  Volkswirthschaft ­
  alljährlich  neu  producirten  Gütern,  und  ist  gleich
der  Gesammtsumme  aller  ursprünglichen  Einzeleinkommen
der  im  Volke  vorhandenen  Producenten.
            
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