Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  142.  Einkommen  im  Allgemeinen.  269
In  der  Wirklichkeit  komnit  endlich  jeder  einzelne  Einkommenszweig ­
  deshalb  selten  ganz  rein,  d.  h.  vollständig  getrennt  von
Theilen  eines  anderen  Einkommenszweiges  vor,  weil  die  Producenten ­
  meist  in  mehrfacher  Art  bei  der  Production  betheiligt
sind  und  somit  thatsächlich  ein  mehr  oder  weniger  vermischtes
(combinâtes)  Einkommen  beziehen,  welches  aus  der  gleichzeitigen
Anwendung  verschiedener  Productionsmittel  herrührt.  So  wird
z.  B.  Grundrente  in  der  Mehrzahl  der  Fälle  mit  Kapitalzins,
dieser  mit  Arbeitslohn,  und  letzterer  wieder  wenigstens  sehr
häufig  mit  jenem  vermengt  bezogen.
Minder  feststehend  und  unbeugsam  sind  dagegen  die  hier
nicht  weiter  in  Betracht  zu  ziehenden  Regeln,  nach  denen  sich
diejenige  Quote  des  Volkseinkommens  vertheilt,  welche  von  den
zunächst  daran  Antheilhabenden  entweder  freiwillig  oder  zwangsweise ­
  an  Andere  unentgeltlich  tveiter  begeben  und  seitens  dieser
als  abgeleitetes  Einkommen  bezogen  wird,  während  übrigens
jedes  solches,  insofern  es  seinem  ursprünglichen  Empfänger  doch
lediglich  als  Grundrente,  Arbeitslohn  oder  Kapitalzins  zugefallen
sein  kann,  ebenfalls  entweder  in  abgeleiteter  Grundrente  oder  in
abgeleitetem  Arbeitslöhne  und  Capitalzinse  besteht.
Die  Lehre  von  der  Distribution  der  Güter  aber  zerfällt  demnach ­
  ausschließlich  in  die  Lehre  von  den  einzelnen  Einkommenszweigen ­
  und  in  diejenige  von  deren  Verbindung  und  Verhältniß
zu  einander.
            
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