Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 142. Einkommen im Allgemeinen. 269 
In der Wirklichkeit komnit endlich jeder einzelne Einkommens 
zweig deshalb selten ganz rein, d. h. vollständig getrennt von 
Theilen eines anderen Einkommenszweiges vor, weil die Pro 
ducenten meist in mehrfacher Art bei der Production betheiligt 
sind und somit thatsächlich ein mehr oder weniger vermischtes 
(combinâtes) Einkommen beziehen, welches aus der gleichzeitigen 
Anwendung verschiedener Productionsmittel herrührt. So wird 
z. B. Grundrente in der Mehrzahl der Fälle mit Kapitalzins, 
dieser mit Arbeitslohn, und letzterer wieder wenigstens sehr 
häufig mit jenem vermengt bezogen. 
Minder feststehend und unbeugsam sind dagegen die hier 
nicht weiter in Betracht zu ziehenden Regeln, nach denen sich 
diejenige Quote des Volkseinkommens vertheilt, welche von den 
zunächst daran Antheilhabenden entweder freiwillig oder zwangs 
weise an Andere unentgeltlich tveiter begeben und seitens dieser 
als abgeleitetes Einkommen bezogen wird, während übrigens 
jedes solches, insofern es seinem ursprünglichen Empfänger doch 
lediglich als Grundrente, Arbeitslohn oder Kapitalzins zugefallen 
sein kann, ebenfalls entweder in abgeleiteter Grundrente oder in 
abgeleitetem Arbeitslöhne und Capitalzinse besteht. 
Die Lehre von der Distribution der Güter aber zerfällt dem 
nach ausschließlich in die Lehre von den einzelnen Einkommens 
zweigen und in diejenige von deren Verbindung und Verhältniß 
zu einander.
	        
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