§ 142. Einkommen im Allgemeinen. 269
In der Wirklichkeit komnit endlich jeder einzelne Einkommens
zweig deshalb selten ganz rein, d. h. vollständig getrennt von
Theilen eines anderen Einkommenszweiges vor, weil die Pro
ducenten meist in mehrfacher Art bei der Production betheiligt
sind und somit thatsächlich ein mehr oder weniger vermischtes
(combinâtes) Einkommen beziehen, welches aus der gleichzeitigen
Anwendung verschiedener Productionsmittel herrührt. So wird
z. B. Grundrente in der Mehrzahl der Fälle mit Kapitalzins,
dieser mit Arbeitslohn, und letzterer wieder wenigstens sehr
häufig mit jenem vermengt bezogen.
Minder feststehend und unbeugsam sind dagegen die hier
nicht weiter in Betracht zu ziehenden Regeln, nach denen sich
diejenige Quote des Volkseinkommens vertheilt, welche von den
zunächst daran Antheilhabenden entweder freiwillig oder zwangs
weise an Andere unentgeltlich tveiter begeben und seitens dieser
als abgeleitetes Einkommen bezogen wird, während übrigens
jedes solches, insofern es seinem ursprünglichen Empfänger doch
lediglich als Grundrente, Arbeitslohn oder Kapitalzins zugefallen
sein kann, ebenfalls entweder in abgeleiteter Grundrente oder in
abgeleitetem Arbeitslöhne und Capitalzinse besteht.
Die Lehre von der Distribution der Güter aber zerfällt dem
nach ausschließlich in die Lehre von den einzelnen Einkommens
zweigen und in diejenige von deren Verbindung und Verhältniß
zu einander.