Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 185. Geartetheit der Consumtion. 349 
sein. Zucker, Seife k. waren früher Luxusartikel, sind es aber 
in gleichem Maße gegenwärtig nicht mehr. Ebenso kann derselbe 
entbehrliche, z. B. durch Halten von Luxuspfcrdcn, Sammeln 
von Kunstgegenständen rc. beschaffbare Lebensgenuß, welcher für 
den minder Begüterten wirthschaftlich schädlich und deshalb 
tadelnswerth wäre, für den Reicheren gänzlich unschädlich und 
deshalb vollständig gerechtfertigt sein. Jede nicht schon ihrer 
eigenen Geartetheit nach gegen Sittlichkeit und Wirthschaftlichkeit 
verstoßende, sondern an und für sich unbedenkliche Luxuscon- 
snmtion vermag daher, während sie bedingungsweise bei maß 
haltender Ausdehnung höchst unnachtheilig und sogar förderlich 
ist, auch gegcntheilig sowohl unwirthschaftlich als unsittlich zu 
werden, sobald selbige das gut' Bestreitung entbehrlicherer Genüsse 
verfügbare Einkommen übersteigt, die gehörige Befriedigung noth 
wendigerer Bedürfnisse verkümmert oder sonstwie die Verfolgung 
der wahren Lebenszwecke beeinträchtigt. 
Ferner ist die Art und Weise, in welcher der Luxusverbrauch 
auftritt, und die Richtung, welche er verfolgt, während der ver 
schiedenen Entwickelungsstufen der wirtschaftlichen Kultur und 
je nach Beschaffenheit der zum Luxustreiben befähigenden Ein- 
kommensüberschüssc eine vielfach abweichende. Auf den niederen 
Kulturstufen vermag der hauptsächlich durch Bezug von Grund 
rente ermöglichte Luxus noch nicht das ganze Leben zu durch 
dringen, sondern ist überwiegend auf vereinzelte grob sinnliche 
Genüsse, z. B. auf zeitweises unmäßiges Essen und Trinken, 
und darauf hin gerichtet, durch Zuvorthun in der äußeren per 
sönlichen Erscheinung, in der Freigebigkeit zc. bei anderen 
Menschen Eindruck zu machen. Derselbe erstreckt sich da neben 
Haltung einzelner Prachtstücke vornehmlich auf Aufzehrung großer 
Massen von Bodenerzeugnissen vermittelst Unterhaltung starker 
Gefolge und zahlreicher Dienerschaft, jederzeitiger Bethätigung 
großer Gastfreiheit und gelegentlicher Ausrüstung ungeheurer 
Festgelage, die sich freilich weniger durch die Qualität des Dar 
gebotenen, als durch die Quantität der überreichlich verabreichten 
Speisen und Getränke, durch lange Dauer und große Anzahl 
der Bewirtheten auszeichnen. Der Luxus der höheren Kultur 
stufen, welcher nun nach Erblühen von Gcwerbfleiß und Handel 
auf um so viel mannigfaltiger gewordenen freien Ueberschüssen 
beruht, strebt dagegen vorwiegend darnach, die ganze Lebens 
weise« genußreicher zu machen, und dehnt sich immer mehr auf
	        
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