Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  185.  Geartetheit  der  Consumtion.  349
sein.  Zucker,  Seife  k.  waren  früher  Luxusartikel,  sind  es  aber
in  gleichem  Maße  gegenwärtig  nicht  mehr.  Ebenso  kann  derselbe
entbehrliche,  z.  B.  durch  Halten  von  Luxuspfcrdcn,  Sammeln
von  Kunstgegenständen  rc.  beschaffbare  Lebensgenuß,  welcher  für
den  minder  Begüterten  wirthschaftlich  schädlich  und  deshalb
tadelnswerth  wäre,  für  den  Reicheren  gänzlich  unschädlich  und
deshalb  vollständig  gerechtfertigt  sein.  Jede  nicht  schon  ihrer
eigenen  Geartetheit  nach  gegen  Sittlichkeit  und  Wirthschaftlichkeit
verstoßende,  sondern  an  und  für  sich  unbedenkliche  Luxusconsnmtion
  vermag  daher,  während  sie  bedingungsweise  bei  maßhaltender ­
  Ausdehnung  höchst  unnachtheilig  und  sogar  förderlich
ist,  auch  gegcntheilig  sowohl  unwirthschaftlich  als  unsittlich  zu
werden,  sobald  selbige  das  gut'  Bestreitung  entbehrlicherer  Genüsse
verfügbare  Einkommen  übersteigt,  die  gehörige  Befriedigung  nothwendigerer ­
  Bedürfnisse  verkümmert  oder  sonstwie  die  Verfolgung
der  wahren  Lebenszwecke  beeinträchtigt.
Ferner  ist  die  Art  und  Weise,  in  welcher  der  Luxusverbrauch
auftritt,  und  die  Richtung,  welche  er  verfolgt,  während  der  verschiedenen ­
  Entwickelungsstufen  der  wirtschaftlichen  Kultur  und
je  nach  Beschaffenheit  der  zum  Luxustreiben  befähigenden  Einkommensüberschüssc
  eine  vielfach  abweichende.  Auf  den  niederen
Kulturstufen  vermag  der  hauptsächlich  durch  Bezug  von  Grundrente ­
  ermöglichte  Luxus  noch  nicht  das  ganze  Leben  zu  durchdringen, ­
  sondern  ist  überwiegend  auf  vereinzelte  grob  sinnliche
Genüsse,  z.  B.  auf  zeitweises  unmäßiges  Essen  und  Trinken,
und  darauf  hin  gerichtet,  durch  Zuvorthun  in  der  äußeren  persönlichen ­
  Erscheinung,  in  der  Freigebigkeit  zc.  bei  anderen
Menschen  Eindruck  zu  machen.  Derselbe  erstreckt  sich  da  neben
Haltung  einzelner  Prachtstücke  vornehmlich  auf  Aufzehrung  großer
Massen  von  Bodenerzeugnissen  vermittelst  Unterhaltung  starker
Gefolge  und  zahlreicher  Dienerschaft,  jederzeitiger  Bethätigung
großer  Gastfreiheit  und  gelegentlicher  Ausrüstung  ungeheurer
Festgelage,  die  sich  freilich  weniger  durch  die  Qualität  des  Dargebotenen, ­
  als  durch  die  Quantität  der  überreichlich  verabreichten
Speisen  und  Getränke,  durch  lange  Dauer  und  große  Anzahl
der  Bewirtheten  auszeichnen.  Der  Luxus  der  höheren  Kulturstufen, ­
  welcher  nun  nach  Erblühen  von  Gcwerbfleiß  und  Handel
auf  um  so  viel  mannigfaltiger  gewordenen  freien  Ueberschüssen
beruht,  strebt  dagegen  vorwiegend  darnach,  die  ganze  Lebensweise« ­
  genußreicher  zu  machen,  und  dehnt  sich  immer  mehr  auf
            
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