§ 185. Geartetheit der Consumtion. 349
sein. Zucker, Seife k. waren früher Luxusartikel, sind es aber
in gleichem Maße gegenwärtig nicht mehr. Ebenso kann derselbe
entbehrliche, z. B. durch Halten von Luxuspfcrdcn, Sammeln
von Kunstgegenständen rc. beschaffbare Lebensgenuß, welcher für
den minder Begüterten wirthschaftlich schädlich und deshalb
tadelnswerth wäre, für den Reicheren gänzlich unschädlich und
deshalb vollständig gerechtfertigt sein. Jede nicht schon ihrer
eigenen Geartetheit nach gegen Sittlichkeit und Wirthschaftlichkeit
verstoßende, sondern an und für sich unbedenkliche Luxusconsnmtion
vermag daher, während sie bedingungsweise bei maßhaltender
Ausdehnung höchst unnachtheilig und sogar förderlich
ist, auch gegcntheilig sowohl unwirthschaftlich als unsittlich zu
werden, sobald selbige das gut' Bestreitung entbehrlicherer Genüsse
verfügbare Einkommen übersteigt, die gehörige Befriedigung nothwendigerer
Bedürfnisse verkümmert oder sonstwie die Verfolgung
der wahren Lebenszwecke beeinträchtigt.
Ferner ist die Art und Weise, in welcher der Luxusverbrauch
auftritt, und die Richtung, welche er verfolgt, während der verschiedenen
Entwickelungsstufen der wirtschaftlichen Kultur und
je nach Beschaffenheit der zum Luxustreiben befähigenden Einkommensüberschüssc
eine vielfach abweichende. Auf den niederen
Kulturstufen vermag der hauptsächlich durch Bezug von Grundrente
ermöglichte Luxus noch nicht das ganze Leben zu durchdringen,
sondern ist überwiegend auf vereinzelte grob sinnliche
Genüsse, z. B. auf zeitweises unmäßiges Essen und Trinken,
und darauf hin gerichtet, durch Zuvorthun in der äußeren persönlichen
Erscheinung, in der Freigebigkeit zc. bei anderen
Menschen Eindruck zu machen. Derselbe erstreckt sich da neben
Haltung einzelner Prachtstücke vornehmlich auf Aufzehrung großer
Massen von Bodenerzeugnissen vermittelst Unterhaltung starker
Gefolge und zahlreicher Dienerschaft, jederzeitiger Bethätigung
großer Gastfreiheit und gelegentlicher Ausrüstung ungeheurer
Festgelage, die sich freilich weniger durch die Qualität des Dargebotenen,
als durch die Quantität der überreichlich verabreichten
Speisen und Getränke, durch lange Dauer und große Anzahl
der Bewirtheten auszeichnen. Der Luxus der höheren Kulturstufen,
welcher nun nach Erblühen von Gcwerbfleiß und Handel
auf um so viel mannigfaltiger gewordenen freien Ueberschüssen
beruht, strebt dagegen vorwiegend darnach, die ganze Lebensweise«
genußreicher zu machen, und dehnt sich immer mehr auf