§ 196. 197. Consumtionsverbesserungen. 375
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laasaelegenheiten darbieten, der Sparkassen weniger.
Dieselben erfüllen ihren Zweck um so vollkommener, ie
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begeben, theils zum Ankauf von Staatsschuldscheinen und anderen
ungefährdeten Werthpapieren benutzt, theils gegen Faustpfand
cs geschehen kann, wogegen die Annahme großer und etwa behufv
vorübergehender Unterbringung gemachter Einlagen außerhalb der
Aufgabe der Sparkassen liegt und deshalb meist durch Feststellung
eines dessallsigen Maximums oder durch Vorbehalt einer längeren
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