Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 43. Communismus und Socialismus. 75 
Vermehrung und damit allgemeines Nothleideu ciutrctcu. Durch 
Erzwingung jener könnte demnach auch das wirthschastliche Elend, 
welches jetzt vereinzelt vorkommt, nicht vermindert, sondern nur 
verallgemeinert werden. 
Endlich müßte doch, abgesehen davon, daß es unmöglich ist, 
die wirthschaftlichen Angelegenheiten eines Volkes gleichsam von 
einer Centralstelle ans bis ins Einzelne hinein zu beherrschen, 
jedwede nach commnnistischen Grundsätzen geordnete und sich ans 
alle Production und Consumtion erstrecken sollende Gemcimvirthschaft 
durch eine überall regelnd eingreifende, deshalb mit außerordent 
lich weit gehenden Befugnissen zu versehende Gescllschaftsgemalt 
geleitet und überwacht werden. Eine derartig gemaßregelte Ge 
meinschaft würde nun zwar unausbleiblich zur unerträglichsten 
Unfreiheit und Bevormundung jedes Einzelnen führen, dennoch 
aber die Leiden und Gebrechen der menschlicheil Gesellschaft nicht 
tilgen, sondern eben nur durch neue vermehren können. Die 
versuchsweise Verwirklichung derselben möchte deshalb auch gewiß 
niemals Allen verlockend llnd am allerwenigsten denen, die dabei 
mehr zu verlieren als zu gewinnen haben, erwünscht erscheinen, 
während es doch eine selbstverständliche Vorbedingung für die 
Haltbarkeit jeder tief eingreifenden gesellschaftlichen Reform bleibt, 
daß sie dem Interesse der Gesammtheit nachhaltig, und nicht blos 
demjenigen einzelner, obgleich an sich zahlreicher Bevölkerungs- 
gliedcr vorübergehend während der Uebergangsperiode entspricht. 
§43. 
Der Socialismus hingegen geht von der Meinung 
aus, daß ttur die Arbeit ein Recht auf Antheil an der 
Güterwelt gebe, und daß daher die Verkeilung der Güter 
nach Verhältniß der zu deren Beschaffung beigetragenen 
Arbeit zu geschehen habe. Derselbe gedenkt, um jedem 
Arbeiter wenigstens freies Bethätigeukönnen seiner Arbeits 
kraft, einen Mindestbetrag des Erwerbs sowie unverkürzten 
Genltß des vollen Arbeitsertrages zu sichern, durch Ver- 
einigung der Einzelnen zu Arbeitergesellschafteu, in denen sich 
Alle dein Ganzen unterordnen, eine Gesellschaftseinrichtung 
herbeizuführen, welche allgemeines wirthschaftliches Wohl 
befinden gestattet.
	        
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