Full text : Die Volkswirthschaftslehre

Vorwort  zur  ersten  Änflogc.

Die  Kenntniß  der  allgemeinen  wirthschaftlichen  Gesetze,
Welche  den  Inhalt  der  Volkswirthschaftslehre  bilden,  ist
geraume  Zeit  hindurch  ausschließlich  nur  für  bestimmte
Berufskreise  als  Bedürfniß  erachtet  worden.  Selbst
angesichts  der  täglich  wachsenden  Theilnahme,  mit  welcher
sich  unsere  Zeit  den  wirthschaftlichen  Tagesfragen  zuwendet, ­
  wird  Vertrautheit  mit  ben  einfachsten  volkswirthschaftlichen
  Wahrheiten  noch  nicht  als  ein  unentbehrlicher
Bestandtheil  allgemeiner  Bildung  anerkannt.  Diese  Thatsache ­
  mag  zum  Theil  durch  den  eigenen,  noch  keineswegs
abgeschlossenen  Entwickelungsgang  dieser  verhaltnißmäßig
  jungen  Wissenschaft  bedingt  erscheinen,  beruht
aber  übrigens  auf  denselben  Gründen,  welche  veranlassen,
  daß  jedes  Wissen  zunächst  ein  Sondereigenthum
  engerer  Kreise  bleibt  nnb  erst  tut  Laufe  der  Zeit,
nachdem  es  selbst  eine  tiefere  Ausbildung  erlangt  hat,
            
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