1. Wirkung im Falle der Marktlage I.
Diese Marktlage ist dann gegeben, wenn sich das An-
gebot trotz freier Konkurrenz auf der Verkäuferseite —
wenigstens grundsächlich — lediglich und nur auf einen
bestimmten Produktpreis bezieht, und daher etwaige
Änderungen auf der Nachfrageseite — zumindestens auf
die Dauer — keine unmittelbare Wirkung auf den Preis, son-
dern nur auf die Höhe des Umsatzes des Produktes haben.
Ein solcher Fall 'wird dann vorliegen, wenn die Pro-
duktionskosten eines Produktes für alle Produktionseinheiten,
d. i. für alle Betriebe dieselben sind und im Falle einer
durch Nachfragesteigerung ermöglichten Zuwanderung von
Kapital (Arbeit etc.) und nunmehr einsetzender Mehrpro-
duktion in diesem Produktionszweige dieselben blieben.“°)
Unter solchen Voraussetzungen muß bekanntlich auf die
Dauer die freie Konkurrenz — von vorübergehenden Kon-
junkturschwankungen also abgesehen — den Preis der Pro-
dukte auf jenen Konkurrenzpreis herabdrücken, der neben
dem Ersatz der auf das Produkt entfallenden sonstigen
Kosten (wie Rohstoffkosten, Arbeitslohn, Risikoprämie u. s. f.)
gerade auch noch die Kosten der Kapitalsbindung, d. i. also
den durchschnittlichen Kapitalzins einbringf.
Veranschaulichen wir diesen Fall wieder mittels eines
Diagrammes:
N “
A —.
LE
Ze
»* (PREISSKALA) X&% (X+N)
Fi.g 4. Typische Marktlage I.
20) Nach der herrschenden Terminologie handelt es sich hier um so-
genannte „beliebig vermehrbare“ Güter. Es wäre sehr wünschenswert, wenn
sie alle beliebig vermehrbar wären; das sind sie aber natürlich nicht, sondern
sind nur vermehrbar zu gleichbleibenden Gestehungskosten.
A.
z0)