Full text : Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie

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1.  Der  Grossgrundbesitzer  lebt  in  der  Regel  ausschliesslich ­
  von  dem  Ertrage  seiner  Grundrente;  er  bringt  sein
bewegliches  Capital  nicht  in  Verbindung  mit  seinem  Grundstücke, ­
  sondern  giebt  dieses  in  Pacht,  so  dass  er  mit  seiner
persönlichen  Arbeit  nicht  am  Productionsprocesse  Tiieil  nimmt.
Das  Land  wird  aus  diesem  Grunde  nicht  zweckmässig  bcwirtlischaftet.
  Der  Pächter  sucht  nur  den  augenblicklich  grössten
Nutzen  daraus  zu  ziehen  und  kümmert  sich  nicht  um  die  künftige ­
  Productionsfähigkeit  des  Bodens.  Meliorationen,  welche
den  Ertrag  dauernd  mehren,  aber  die  Anlagekosten  erst  allmählig
  decken,  werden  nicht  eingeführt.  Die  wirthschaftliche
Ausnutzung  des  Bodens  überhaupt  wird  durch  das  Pachtwesen
gehemmt.
Bewirthschaftet  der  Eigenthümer  selber  seine  Güter,  so
thut  er  es  in  einer  mehr  oder  weniger  unwirthschaftlichen
Weise,  indem  seine  Aufsicht  nicht  so  streng,  seine  Verwaltung
nicht  so  sparsam,  sein  persönliches  Eingreifen  nicht  so  dauerhaft, ­
  wie  die  eines  Pächters  oder  Kleingrundbesitzers  zu  sein
pflegen.  Seine  Lebensweise  ist  viel  kostspieliger,  indem  seine
gesellschaftliche  Stellung  einen  gewissen  Luxus  von  ihm
fordert.
Durch  Garten-  und  Parkanlagen,  Jagd-  und  Pischereieinrichtungen
  und  dergleichen  mehr  pflegt  auch  der  Grossgrundbesitzer ­
  einen  grossen  Theil  der  ihm  zur  Verfügung  stehenden
Naturkräfte  unbenutzt  zu  lassen.
Die  Grossgrundbesitzerclasse  bildet  in  allen  Volkswirthschaften
  den  Kern  der  Aristokratie.  Die  Sorglosigkeit,  mit  der
sie  ihren  Einkünften  entgegensieht,  macht  sie  zur  Trägheit  geneigt. ­
  In  Betreff  der  Ausbildung  ihrer  Mitglieder,  legt  sie  viel
mehr  Gewicht  auf  solche  Eigenschaften,  welche  ihnen  in  der
grossen  Gesellschaft  zu  glänzen  erlauben,  als  auf  pr  actis  che
oder  technische  Erziehung  und  wirthschaftliche  Geschäftskenntniss.

2.  Der  Kleingrundbesitzer  ist  gewöhnlich  auch  Kleincapitalist
  und  bewirthschaftet  selbständig  seinen  Grundbesitz,
            
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