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1. Der Grossgrundbesitzer lebt in der Regel ausschliesslich
von dem Ertrage seiner Grundrente; er bringt sein
bewegliches Capital nicht in Verbindung mit seinem Grundstücke,
sondern giebt dieses in Pacht, so dass er mit seiner
persönlichen Arbeit nicht am Productionsprocesse Tiieil nimmt.
Das Land wird aus diesem Grunde nicht zweckmässig bcwirtlischaftet.
Der Pächter sucht nur den augenblicklich grössten
Nutzen daraus zu ziehen und kümmert sich nicht um die künftige
Productionsfähigkeit des Bodens. Meliorationen, welche
den Ertrag dauernd mehren, aber die Anlagekosten erst allmählig
decken, werden nicht eingeführt. Die wirthschaftliche
Ausnutzung des Bodens überhaupt wird durch das Pachtwesen
gehemmt.
Bewirthschaftet der Eigenthümer selber seine Güter, so
thut er es in einer mehr oder weniger unwirthschaftlichen
Weise, indem seine Aufsicht nicht so streng, seine Verwaltung
nicht so sparsam, sein persönliches Eingreifen nicht so dauerhaft,
wie die eines Pächters oder Kleingrundbesitzers zu sein
pflegen. Seine Lebensweise ist viel kostspieliger, indem seine
gesellschaftliche Stellung einen gewissen Luxus von ihm
fordert.
Durch Garten- und Parkanlagen, Jagd- und Pischereieinrichtungen
und dergleichen mehr pflegt auch der Grossgrundbesitzer
einen grossen Theil der ihm zur Verfügung stehenden
Naturkräfte unbenutzt zu lassen.
Die Grossgrundbesitzerclasse bildet in allen Volkswirthschaften
den Kern der Aristokratie. Die Sorglosigkeit, mit der
sie ihren Einkünften entgegensieht, macht sie zur Trägheit geneigt.
In Betreff der Ausbildung ihrer Mitglieder, legt sie viel
mehr Gewicht auf solche Eigenschaften, welche ihnen in der
grossen Gesellschaft zu glänzen erlauben, als auf pr actis che
oder technische Erziehung und wirthschaftliche Geschäftskenntniss.
2. Der Kleingrundbesitzer ist gewöhnlich auch Kleincapitalist
und bewirthschaftet selbständig seinen Grundbesitz,