Full text : Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie

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zielen  kann.  Durch  seine  geschäftliche  Bildung  und  Unabhängigkeit ­
  wird  der  Capitalist  in  die  Lage  gesetzt,  seine  Interessen ­
  innerhalb  einer  Wirthschaft  am  wirksamsten  vertreten
zu  können.
c)  Der  Arbeiter  dagegen  ist  nicht  in  der  Lage,  innerhalb
einer  Wirthschaft  seine  Rechte  gebührend  zur  Geltung  zu
bringen;  er  ist  bis  zu  einem  gewissen  Grade  vom  Capitalisten
abhängig.  Er  kann  auch  nicht  so  rasch  einen  für  ihn  ungünstigen ­
  Markt  verlassen,  sei  es  um  in  eine  andere  Wirthschaftsbranche
  überzugehen,  sei  es  um  einen  fremden  Markt  aufzusuchen. ­
  Mittel  und  Kenntnisse  dazu  fehlen  ihm.  In  Folge
dieser  Verhältnisse  wird  natürlicherweise  der  Arbeitslohn  gedrückt; ­
  der  Arbeiter  erhält  nicht  den  ihm  gebührenden  Antheil
am  Gesammteinkommen.

Die  wirthschaftliche  Harmonie  wird  somit  auf  zwiefache
Weise  gestört,  und  zwar  in  beiden  Fällen  durch  die  Arbeiterclasse:
  Erstens  dadurch,  dass  sie  nicht  in  dem  wünschenswerthen
  Maasse  bei  der  Gesammtproduction  sich  betheiligt;
zweitens  dadurch,  dass  sie  bei  dem  Vertheilungsprocesse  ihre
Rechte  wirksam  zu  vertreten  nicht  im  Stande  ist.
Es  ist  Nichts  natürlicher,  als  dass  diejenige  Classe,  welche
die  Production  am  meisten  hemmt,  auch  diejenige  sei,  welche  '
bei  der  Vertheilung  am  wenigsten  berlleksiehtigt  wird.  Ja,
man  könnte  aus  diesem  Grunde  die  heutige  Gütervertheilung
für  eine  gerechte  halten.  Die  dauernde  Besserung  der  Lage
des  Arbeiterstandes  liegt  in  der  Hand  aller  seiner  Mitglieder
selbst,  und  könnte  man  diese  daher  ruhig  ihrem  Schicksale
überlassen.  Allein,  es  sprechen  dagegen  zwei  Hauptgründe:
1.  Die  Handlungsweise  der  Arbeiterclassc  bei  der  Production ­
  ist  nicht  eine  bewusste,  sondern  die  ganz  natürliche
Folge  einer  vernachlässigten  Erziehung  Diese  Vernachlässigung
aber  fällt  der  Gesamratheit  zur  Last;  der  Einzelne  hat  nicht
die  Macht,  seine  Kinder  zu  unterrichten,  und  muss  es  daher

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