Full text : Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

im  Jahre  1881  332  Personen
„  „  1882  369
„  „  1883  315
,  ,  1884  275
*  „  1&#  192
„  „  1886  234
„  „  1887  278
„  .  1888  237
„  „  1889  407

bis  1888  und  von  da  im  Jahre  1889  abermals  ein  plötzliches ­
  Aufsteigen  um  mehr  als  70  %;  es  erklärt  sich  dies
durch  die  Wirksamkeit  des  Gesetzes  vom  6.  Juni  1884,  durch
welches  der  Diebstahl  eines  Gegenstandes  im  Werte  unter
5  Kronen  als  Antragsdelict  erklärt  wurde,  welche  Bestimmung
im  Jahre  1889  wieder  aufgehoben  erscheint.
Dasselbe  Verhältnis  tritt  auch  bezüglich  der  zweiten
Gruppe  der  Jugendlichen  zwischen  15  und  18  Jahren  zu
Tage.
Es  wurden  verurtheilt:
im  Jahre  1881  352  Personen

1882  375
1883  283
1884  331
1885  301
1886  256
1887  308
1888  263
1889  321

Jahre  1888  um  22%.
Ein  düsteres  Bild  von  einer  unaufhaltsamen  Steigerung
der  Criminalität  der  Jugendlichen  liefert  uns

tretungen  erscheinen  Personen  unter  16  Jahren:
            
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