Metadata: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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zu der volkswirtschaftlich wichtigen Kapitalbildung lahmlegt. Ich 
darf auch hier auf meine obigen Ausführungen über diesen Punkt 
verweisen. 
Rechtfertigung und Kritik. 
In dem von mir vorgeschlagenen neuen Steuersystem bildet, 
wie dargelegt, die Vermögenshaftsteuer das Rückgrat. Neben ihr 
soll, besonders aus sinanzpolitischen Gründen, die Lohnproduktions- 
steuer erhoben werden, die, aller berechtigten Erwartung nach, eben- 
falls recht ertragreich sich gestalten lassen wird. Es könnte daher 
eine Einkommensteuer als selbständige Steuer neben den beiden erst 
genannten mit Recht als überflüssig angesehen und die Frage 
ausgeworfen werden: Wozu denn noch neben Vermögenshaft- und 
Lohnproduktions- eine besondere Einkommensteuer? Man soll die 
Steuerpflichtigen doch nicht mehr belasten, als unbedingt nötig ist. 
Erwägungen dieser Art sind zweifellos verständlich und entbehren 
auch nicht einer gewissen Berechtigung, denn schon die Produktions 
steuer erfaßt, da sie naturgemäß alle Produkte, wenn auch nur um 
ein geringes, verteuert, diejenigen Kreise, die viel ausgeben können 
und auch tatsächlich viel ausgeben, erheblich stärker als diejenigen, 
die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Allein, das Volks 
empfinden ist nun einmal daran gewöhnt, daß die größeren Ein 
kommen noch eine direkte Besteuerung erfahren, und darum empfiehlt 
sich die Beibehaltung dieser Steuerart aus psychologischen Gründen. 
Die Einkommensteuer in dieser Weise ist also ein Zugeständnis an 
das Empfinden der großen Massen der Bevölkerung. Für diese 
wird es ganz unverständlich sein, daß es richtig sein könnte, große 
Einkommen zunächst wenigstens zu einem Teile unbesteuert zu lassen; 
aber nichtsdestoweniger ist an der Forderung festzuhalten, daß die 
Einkommensteuer, die die Einkommen über 25000 M. trifft, ihrer 
tatsächlichen Wirkung nach nicht zu einer den Vermögensstamm 
angreifenden und allmählich aufzehrenden Konfiskationssteuer mit 
volkswirtschaftlich vernichtenden Folgen wird. 
Soviel über Grund und Zweck der Einkommensteuer! Was 
nun in bezug hierauf die steuerlichen Grundsätze der Gerechtigkeit, 
der Volkswirtschaft und der Finanzwirtschaft anlangt, so muß man 
sagen, daß die Einkommensteuer zwar nicht allgemein ist, da sie ja
	        
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