Full text: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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Der Umstand, dass im letzten Triennium 1888—1890 
die Zahl der Verurtheilungen wegen Verbrechen wieder eine 
namhafte Steigerung — fast um 1000 Verurtheilungen — 
erfahren hat, rechtfertigt unsere ausgesprochene Besorgnis 
nur allzu sehr?) 
Das Verhältnis der Betheiligung der Jugendlichen an 
den einzelnen Verbrechen in dem Zeitraume 1882—1889 
illustriert nachstehende Tabelle: 
Bezeichn ung 
des 
Verbrechens 
Zahl der in dem gesammten Zeit- 
ranme von 1882—1889 wegen 
des nebenangegebenen Verbrechens 
Mißbrauch der Amtsgewalt und Ver 
leitung dazu (§§ 101—105) . . 
Religionsstörung (§ 122) .... 
Majestätsbeleidigung u. Beleidigung 
der Mitglieder des königl. Hauses 
(§63,64) 
Gefährliche Drohung (§ 99) . . . 
Verfälschung öffentlich. Creditpapiere 
(§ 106-117) 
Gewaltsame Handanlegung oder ge 
fährliche Drohung gegen obrigkeit 
liche Personen in Amtssachen (§81) 
Veruntreuung (§181) 
Betrug (§ 197) 
Mord (§ 134—138) 
Abtreibung d.Leibesfr. (§§ 144—148) 
verurteilten 
Personen 
überhaupt 
vcrurthcilten jugendlichen 
Personen im Alter von 
15—20 Jahren 
325 
824 
2544 
7180 
93 
13322 
5101 
21418 
1174 
275 
in absoluter 
Ziffer 
9 
38 
158 
582 
1172 
450 
2067 
132 
32 
in % aller 
Perurth eilten 
2,8 
4,6 
6,2 
8,1 
8,6 
8,8 
8,8 
9,6 
11,2 
11,6 
*) Wir vermeiden es, das Percentverhältnis der wegen Verbrechen 
verurtheilten Jugendlichen zu der gleichaltrigen Zahl der Bevölkerung 
darzustellen, weil sich dieses Verhältnis mit Verlässlichkeit nicht dar 
stellen lässt. Die statistischen Erhebungen der Bevölkerungsziffer nach 
den verschiedenen Altersgruppen e folgt in Österreich je von 10 zu 10 
Jahren; die Zahl der wegen Verbrechen verurtheilten Jugendlichen 
wird alljährlich festgestellt. Bei dieser Verschiedenheit der Feststellung 
scheint es ganz unmöglich zu sein, richtige Verhältnisziffern zu rmitteln 
und darzulegen.
	        
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