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Der Umstand, dass im letzten Triennium 1888—1890
die Zahl der Verurtheilungen wegen Verbrechen wieder eine
namhafte Steigerung — fast um 1000 Verurtheilungen —
erfahren hat, rechtfertigt unsere ausgesprochene Besorgnis
nur allzu sehr?)
Das Verhältnis der Betheiligung der Jugendlichen an
den einzelnen Verbrechen in dem Zeitraume 1882—1889
illustriert nachstehende Tabelle:
Bezeichn ung
des
Verbrechens
Zahl der in dem gesammten Zeit-
ranme von 1882—1889 wegen
des nebenangegebenen Verbrechens
Mißbrauch der Amtsgewalt und Ver
leitung dazu (§§ 101—105) . .
Religionsstörung (§ 122) ....
Majestätsbeleidigung u. Beleidigung
der Mitglieder des königl. Hauses
(§63,64)
Gefährliche Drohung (§ 99) . . .
Verfälschung öffentlich. Creditpapiere
(§ 106-117)
Gewaltsame Handanlegung oder ge
fährliche Drohung gegen obrigkeit
liche Personen in Amtssachen (§81)
Veruntreuung (§181)
Betrug (§ 197)
Mord (§ 134—138)
Abtreibung d.Leibesfr. (§§ 144—148)
verurteilten
Personen
überhaupt
vcrurthcilten jugendlichen
Personen im Alter von
15—20 Jahren
325
824
2544
7180
93
13322
5101
21418
1174
275
in absoluter
Ziffer
9
38
158
582
1172
450
2067
132
32
in % aller
Perurth eilten
2,8
4,6
6,2
8,1
8,6
8,8
8,8
9,6
11,2
11,6
*) Wir vermeiden es, das Percentverhältnis der wegen Verbrechen
verurtheilten Jugendlichen zu der gleichaltrigen Zahl der Bevölkerung
darzustellen, weil sich dieses Verhältnis mit Verlässlichkeit nicht dar
stellen lässt. Die statistischen Erhebungen der Bevölkerungsziffer nach
den verschiedenen Altersgruppen e folgt in Österreich je von 10 zu 10
Jahren; die Zahl der wegen Verbrechen verurtheilten Jugendlichen
wird alljährlich festgestellt. Bei dieser Verschiedenheit der Feststellung
scheint es ganz unmöglich zu sein, richtige Verhältnisziffern zu rmitteln
und darzulegen.