auf der Börse in der Bewertung der Aktien von der soge-
nannten Substanztheorie abrückte und — teils freiwillig, teils
unfreiwillig (Frankenhausse) — zum Ertfragsprinzip als Grund-
lage dieser Bewertung zurückkehrte.
In unserem Beispiele wäre also der Preis y jener Preis,
zu dem fatsächlich angeboten und bei dem die Menge O an
Gütern abgesetzt wird. Dieser Preis y ist entprechend der
früheren Annahme durch die sogenannten Produktionskosten,
u. zw. zur einen Hälfte durch die Kosten des bei der Her-
stellung geleisteten Arbeitsaufwandes bedingt und bestimmt.
'/2 y stellt somit die Höhe des Arbeitslohnes dar, der zu dieser
Zeit für die zur Herstellung von einem Produkt dieses Marktes
nötige Lohnarbeitsleistung gezahlt wurde, von der wir übrigens
annehmen wollen, daß sie etwa dem Arbeitstage eines Arbeiters
(bei gesetzlich geregeltem Stundentage) gleichkomme.
Die Aufnahmsfähigkeit dieses Produktionszweises für
Lohnarbeit beträgt somit beim Produktpreise y und einem
Lohnsatze von '/»y pro Arbeitstag O Arbeitstage, bezogen
auf die unserer Berechnung zugrundeliesende im übrigen
beliebig festzusetzende Zeitperiode. Eine Mehrverwendung
von Arbeit kommt unter diesen Verhältnissen nicht in Frage,
da die Absatzmenge beim Preise y durch das Verhalten des
Konsumes auf O festgelegt ist, und eine Erhöhung der Nach-
frage, die eine Vermehrung der Produktion und damit auch
eine Mehrverwendung von Arbeit — der für eine solche Mehr-
produktion nötige Produktionsapparat ist in Zeiten allgemeiner
und chronischer Arbeitslosigkeit in der großen Regel da,
Anlagekapital liegt ja brach — ermöglichen würde, infolge des
zur Zeit gegebenen natürlichen Verhaltens der Nachfrage
nur zu einem niedrigeren Preise als y erfolgen kann.
Die eben geschilderte Sachlage wird sich selbstverständ-
lich weiterhin dahingehend auswirken, daß die Nachfrage
nach Arbeit auf dem Arbeitsmarkte, soweit diese von dem
eben veranschaulichten Produktionszweige ausgeht, bei einem
Lohnsatze von '/2y pro Arbeitstag über O Arbeitstage nicht
hinauszugehen vermas.
Steht nun, bezogen auf den Lohnsatz von > y, dieser
Nachfrage O ein ebenso großes Angebot segenüber, so ver-
mag das letztere voll und ganz aufsenommen zu werden und
von Arbeitslosigkeit ist hier keine Rede.
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