Object: Zur Wertzollfrage

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Einfuhr fast bedeutungsloses Zollgut/') so daß auch be 
reits der letzte Zolltarif hierfür wieder den Gewichtszoll 
zur Anwendung brachte; im zweiten Falle beschränkt sich 
der für Pferde (Pos. 100 des geltenden Zolltarifs) ange 
wendete, nach Wertklassen gestaffelte, also nicht pro 
zentuale, Wertzoll im Wesentlichen — wie durch eine 
Gliederung des Gesamtzollertrages nach den von den 
einzelnen Zollsätzen aufkommenden Teilerträgen erkennt 
lich — darauf, daß für ein Pferd im Werte von unter 
1000 Mark ein Zoll von 80 Mark, für ein Pferd im 
Werte von über 1000 Mark ein Zoll von 72 Mark er 
hoben wird?*) 
Gegen eine grundsätzliche Anwendung des Wert- 
staffelzolls möchten schon an dieser Stelle ernste Be 
denken in der Richtung geltend gemacht werden, 
daß er mehrfach die ausländischen Versender zur Er- 
sinnung gesetzlicher oder ungesetzlicher Wege veranlaßt 
hat, um den Wert der Ware unter die Obergrenze der 
niederen Wertklasse herabzudrücken. Auf diesem Gebiete 
hat es schon mancherlei peinliche Konflikte und Schere 
reien zwischen der Zollverwaltung der amerikanischen Union 
und unseren Exporteuren gegeben; auf diesem Gebiete lagen 
auch die bekannten Mißhelligkeiten bei einigen Zolldeklara 
tionen für die Einfuhr von Solinger Stahlwaren nach der 
*) Der wertzollpflichtige Wert betrug im Durchschnitte der drei 
Jahre 1903/05 411000 Mark insgesamt. 
**) Im übrigen vgl. Troje-Düsfe, Vereinszollgesetz, 7.Aufl., Har 
burg a. E. 1910; Anm. 2 zu § 93, Sinnt. 6 zu tz 27, Sinnt. 12 zu § 135.
	        
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