1.2 Verhältnis von Kapital und Arbeit
stünde. Der mittlere Westen ist mit dem Arbeiterschutz vor-
angegangen, und die weitgehendsten und schärfsten Bestim-
mungen besitzen gegenwärtig Nebraska, Indiana und Ore-
gon 147, Beschränkung der Frauenarbeit, der Arbeitszeit bei
gefährlicher Tätigkeit, Verbote der Kinderarbeit — ein hierauf
bezügliches Bundesgesetz wurde freilich 1916 für „unkon-
stitutionell‘“ erklärt148 —, Unfallentschädigungspflicht sind
schon in den meisten Staaten in irgendeiner Form eingeführt
worden. Nur noch wenige sind vorhanden, die keine Rege-
lung der Arbeitszeiten kennen, aber auch dort, wo ein Maxi-
malarbeitstag von 8 oder g Stunden noch nicht festgelegt ist,
hat sich vielfach ein dahingehender Usus entwickelt, und viele
Fabriken und auch zahlreiche Behörden haben sich zu einer
solchen Regelung von sich aus entschlossen. 1925 soll es nur
noch 300 000 Arbeiter mit dem ı 2-Stundentag geben, der bei
der vorigen Generation für sämtliche Arbeiter galt. Sogar
von einer Alters- und Invalidenversicherung, von einer Für-
sorge für Arbeitslose, von einer Unterstützung der Familien
bei Unfällen ist schon die Rede.
Aber nicht nur die Arbeitsfreude will man den Arbeitern
wieder verschaffen, sondern man sucht sie auch auf einem
neuartigen Wege an das Unternehmen wirtschaftlich zu
fesseln und an dessen Wohlergehen zu interessieren, indem
man ihnen zu sehr günstigen Bedingungen Aktien zum Kauf
anbietet. So zieht man einmal die Ersparnisse der Arbeiter
heran, und kann auf der anderen Seite den Gegensatz zwischen
Kapital und Arbeit mildern, wie man es durch die Voranstel-
[3