Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

Die  Mitglieder  sind  zur  Abonnirung  des  vom  Verbände
herausgegebenen  Organes  verpflichtet.
8  0.  Den  Bezug  der  Eintrittsgelder  und  Jahresbeiträge
besorgen  die  Sektionen;  sie  sind  für  dieselben  haftbar.
Das  Rechnungsjahr  beginnt  mit  dem  1.  Januar  und
schließt  mit  dem  31.  Dezember  ab.
#  10.  Die  in  §  6  erwähnten  Bußen  wegen  Verletzung
von  Verbandsvorschriften  betragen  für  jeden  einzelnen  Fall
der  Uebertretnng:
a)  der  Vorschriften  betreffend  Arbeitszeit  Fr.  2  bis  Fr.  30  ;
l>)  der  Vorschriften  betreffend  Mimmallohn  und  Verbandsverkehr ­
  Fr.  5  bis  Fr.  200;
c)  der  Vorschriften  betreffend  Musterschutz  bis  Fr.  300.
Verletzungen  anderer  Verbandsvorschriften  sind  unter
Berücksichtigung  der  Wichtigkeit  der  übertreteneil  Vorschrift
und  des  dem  Bnßenpflichtigen  erwachsenen  Vortheils  innerhalb ­
  der  in  lit.  a  und  b  aufgestellten  Strafgrenzen  zu  büßen.
Bei  wiederholten  Uebertretnngen  gleicher  oder  anderer
Art  kann  die  entsprechende  Buße  verdoppelt,  eventuell  verdreifacht ­
  werden.
Die  Bnßenbestimmnngen  von  lit.  a  finden  auch  Anwendung ­
  auf  solche  Verbandsmitglieder,  welche  den  Organen
des  Verbandes  gegenüber  sich  eines  ungebührlichen  Benehmens
schuldig  machen  oder  den  Untersuch  verweigern.
Die  Geldbußen  für  Uebertretnngen  der  in  lit.  a  bezeichneten ­
  Vorschriften  werden  von  den  Sektionskommissionen
ausgesprochen  und  fallen  in  die  Sektionskasse.
Alle  übrigen  Bußen  werden,  andere  Beschlußfassung  der
Generalversammlung  vorbehalten,  ans  erfolgte  Berichterstattung
und  Antragstellnng  der  Sektionskommissionen  vom  Zentralkomite
  ausgesprochen  und  fallen  zur  Hälfte  in  die  Zentralkasse, ­
  zur  Hälfte  in  die  Sektivnskasse.
Gegen  die  Entscheidungen  der  Sektionskommissionen  in
Bußenfüllen  kann  sowohl  vom  Zentralkomite,  als  von  den
            
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