Object: Die Reichsbank 1876 bis 1910

V. Verwahrung und Verwaltung 
von Wertgegenständen 
gemäß § 13 Abs. 8 des Bankgeseßes. 
Offene Depots im Kontor der Neichshauptbank für Wertpapiere . . Tabelle 89 
Verschlossene Depots • . . . » 90 
Offene Depots nimmt nur das Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin zur Aufbewahrung 
und Verwaltung entgegen, verschlossene Depots zur einfachen Aufbewahrung können dagegen bei allen Bankanstalten 
des Reiches mit Ausnahme der nur mit einem Beamten besetzten Nebenstellen hinterlegt werden.
	        
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