Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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Die  höchst  wahrscheinlich  ältesten  Spuren  einer  aus  Association
beruhenden  Viehversicherung  finden  sich  in  der  Baba  Kama*),  der
die  folgenden  Stellen  entnommen  sind.  Sie  schildert  das  Leben,  die
civilrechtlichen  Bestimmungen  und  den  Handelsverkehr  bei  den  Juden,
als  dieselben  noch  in  Judaea  wohnten.  Die  Tosefta  Baba  Kama
sagt  im  11.  Kapitel:  „Die  Eseltreiber  dürfen  ein  Uebereinkommcn
des  Inhalts  treffen:  Jedem  von  uns,  der  durch  Räuber  oder  wilde
Thiere  einen  Esel  einbüßt,  werden  wir  einen  andern  Esel  beschaffen.
—  Hat  er  den  Esel  durch  sein  eigenes  Verschulden  eingebüßt,  so
brauchen  sie  ibm  keinen  andern  Esel  zu  beschaffen;  ist  jedoch  der
Verlust  ohne  sein  Verschulden  entstanden,  so  müssen  sie  ihm  einen
andern  Esel  beschaffen.  Sagt  der  Besitzer:  Gebt  mir  den  Geldwerth,
und  ich  werde  mir  selber  einen  Esel  kaufen,  so  brauchen  sie  darauf
nicht  einzugehen,  sondern  sie  kaufen  einen  Esel  und  stellen  ihn  denselben ­
  zur  Verfügung."
Vervollständigt  werden  diese  Nachrichten  durch  den  babylonischen
Talmud,  der  ui»  350—425  n.  Chr.  gesammelt  wurde,  und  der  von
dem  gelehrten  Juden  Maimonides  in  Aegypten  in  den  Jahren  1135
bis  1204  commentirt  wurde.  Im  babylonischen  Talmud  Baba  Kama
1166  wird  die  obige  Gcsetzesstelle  wörtlich  mitgetheilt  und  zur  Motivirung
  hinzugefügt:  „Der  Eseltreiber,  der  den  Esel  eingebüßt  hat.
besitzt  vielleicht  noch  einen  zweiten  Esel;  er  verlangt  deshalb  Schadenersatz ­
  in  Geld,  um  sich  mit  dem  einen  Esel  zu  begnügen  und  sein
Risiko  zu  vermindern;  dies  würde  jedoch  den  Gesellschastsvertrag
altcrircn,  und  er  erhält  daher  seinen  Esel  in  natura  zurück,  weil  er
bei  einer  etwa  zu  befürchtenden  Gefährdung  von  zwei  Eseln  eine
größere  Wachsamkeit  für  sämmtliche  Esel  der  Gesellschaft  bethätigen
würde."
Bei  den  Griechen  und  Römern  sind  kaum  Spuren  eines  Versicherungswesens ­
  überhaupt  vorhanden.  Einzelne  Fälle  einer  Seeversicherung ­
  sind  aufgefunden,  worüber  jedoch  die  Forscher  auch  noch
zweifelhaft  sind.  Die  Viehvcrsicherung,  als  der  schwierigste  aller  Versicherungszweige. ­
  hat  nicht  existirt.
Im  germanischen  Mittelalter  ist  der  Hauptzweck  der  Gemeinden
und  Korporationen.  ihren  Mitgliedern  Schutz  vor  der  Verarmung
zu  gewähren.  Die  Mitglieder  einer  Gilde**)  standen  zu  einander  in
einem  brüderlichen  Verhältnisse,  welches  sie  verpflichtete  zu  einem
treuen,  in  gewissen  Fällen  gesetzlich  bestimmten  und  ermessenen  Beistände. ­
  sobald  der  Bruder  desselben  bedürftig  war.  Verlor  der  Bruder
sein  Vermögen,  war  Jeglicher  seiner  Brüder  verpflichtet,  ihm  eine
Unterstützung  zu  geben.
Auch  finden  sich  im  12.  Jahrhundert  in  Verbindung  mit  den
isländischen  Rcpps***)  (kleine  Bezirke,  in  welche  die  Insel  getheilt  war)

*)  Deutsche  Versicherungszeitung  1875  Nr.  70.
**)  Wilda:  Gildwesen  im  Mittelalter  S.  123,
***)  F.  C.  Dahlmann:  Geschichte  von  Dänemark  S.  281.
            
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