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b) Die Gesellschaft wird es sich angelegen sein lassen, Besitzer
kleiner Viehbestände m einer oder mehreren Gemeinden zu einem
besonderen gegenseitigen Versicherungs-Verbände zu vereinigen,
welcher den Zweck hat, die geringen gewöhnlichen Verluste, cben-M*
unter 9^##^ ber gu Dercinbarenbcn
und festzustellenden Verluste durch verhältnißmäßige Beiträge jedes
gu becfen. # solchen
^erbanDen gegenüber gur Vergütung aüer ben Mormalabgang
übersteigenden Verluste und dafür einen Jahresbeitrag von 1 p.Ct.
ber m Versicherung genommenen Werthe.
e) Die Gesellschaft übernimmt die Versicherung einzelner oder
mehrerer Thiere gegen den Verlust durch besondere, ein Versichcrungsdocument
ausdrücklich bezeichnete Krankheiten oder Unglucksfälle.
Die Prämie wird von der Gesellschaft nach Ermittelung
der obwaltenden Verhältnisse im Voraus vereinbart
und festgestellt.
d) Die Gesellschaft übernimmt endlich Versicherungen einzelner
ober n^rerer IŞiere gegen alíe, n#t burcŞ §. 39 auögeWos,
senen Verluste. In diesem Falle muß der für die betreffende
Ģegend und den betreffenden Viehstand ermittelte gewöhnliche
Verlustsatz von dem Besitzer im Voraus durch einen gleich hohen
Prämienbeitrag ausgeglichen werden, welchem außerdem noch
1 p. Ct. vom versicherten Werth hinzugesetzt wird, um die Gesellschaft
in den Stand zu setzen, auch die in dieser Abtheilung vorkommenden,
außergewöhnlichen Verluste zu vergüten.
Bei jeder der vorgenannten Dersichcrungsarten erfolgt die Entschädigung
in Höhe des vollen Versicherungswerthes."
Der Gedanke, die Normalverluste nicht mit in den Bereich der
Versicherung zu ziehen , die Viehversicherung also nicht der Instandhaltung
des lebenden Inventars dienen zu lassen, findet sich hier zum
ersten Male präzisirt. Er stammt von dem damaligen Direktor der
Schlesischen Diehversicherungsgesellschaft, jetzigen Redakteur der Saskl
scheu Vlehversicherungszeitung, R. Stock. — Schon der Magdeburger
Aktienviehversicherungsgesellschaft lag diese Idee, wenn auch weniger
klar, zu Grunde. Auch sie rückte die Entschädigungspsticht der Gesellschaft
dadurch hinaus, daß 60°/» der von größeren Viehbesitzern
zu zahlenden Prämie nicht bezahlt, sondern für die ersten Verluste
(Normalverluste) verrechnet wurden. Neuerdings verwerthet die Natwnal-Viehversicherungsgesellschaft
zu Kassel denselben Gedanken, wie
es scheint, Vortheilhaft, indem sie eine Versicherungsabtheiluna für „Ueberverluste"
eingerichtet hat. S. S. 34.
„ _ 3“ ? en in ber neuesten Zeit untergegangenen und untergehenden
Gesellschaften gehören noch:
Die Viehversicherungsgesellschast „Germania" in Dillenburq
welche für den I. Mai 1875 einen Aufruf zur letzten Generalversammlung
hat ergehen lassen*);
*) Deutsche Versicherungszeitung 1875. Nr. 31.