Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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b)  Die  Gesellschaft  wird  es  sich  angelegen  sein  lassen,  Besitzer
kleiner  Viehbestände  m  einer  oder  mehreren  Gemeinden  zu  einem
besonderen  gegenseitigen  Versicherungs-Verbände  zu  vereinigen,
welcher  den  Zweck  hat,  die  geringen  gewöhnlichen  Verluste,  cben-M*
  unter  9^##^  ber  gu  Dercinbarenbcn
und  festzustellenden  Verluste  durch  verhältnißmäßige  Beiträge  jedes
gu  becfen.  #  solchen
^erbanDen  gegenüber  gur  Vergütung  aüer  ben  Mormalabgang
übersteigenden  Verluste  und  dafür  einen  Jahresbeitrag  von  1  p.Ct.
ber  m  Versicherung  genommenen  Werthe.
e)  Die  Gesellschaft  übernimmt  die  Versicherung  einzelner  oder
mehrerer  Thiere  gegen  den  Verlust  durch  besondere,  ein  Versichcrungsdocument
  ausdrücklich  bezeichnete  Krankheiten  oder  Unglucksfälle. ­
  Die  Prämie  wird  von  der  Gesellschaft  nach  Ermittelung ­
  der  obwaltenden  Verhältnisse  im  Voraus  vereinbart
und  festgestellt.
d)  Die  Gesellschaft  übernimmt  endlich  Versicherungen  einzelner
ober  n^rerer  IŞiere  gegen  alíe,  n#t  burcŞ  §.  39  auögeWos,
senen  Verluste.  In  diesem  Falle  muß  der  für  die  betreffende
Ģegend  und  den  betreffenden  Viehstand  ermittelte  gewöhnliche
Verlustsatz  von  dem  Besitzer  im  Voraus  durch  einen  gleich  hohen
Prämienbeitrag  ausgeglichen  werden,  welchem  außerdem  noch
1  p.  Ct.  vom  versicherten  Werth  hinzugesetzt  wird,  um  die  Gesellschaft ­
  in  den  Stand  zu  setzen,  auch  die  in  dieser  Abtheilung  vorkommenden, ­
  außergewöhnlichen  Verluste  zu  vergüten.
Bei  jeder  der  vorgenannten  Dersichcrungsarten  erfolgt  die  Entschädigung ­
  in  Höhe  des  vollen  Versicherungswerthes."
Der  Gedanke,  die  Normalverluste  nicht  mit  in  den  Bereich  der
Versicherung  zu  ziehen  ,  die  Viehversicherung  also  nicht  der  Instandhaltung ­
  des  lebenden  Inventars  dienen  zu  lassen,  findet  sich  hier  zum
ersten  Male  präzisirt.  Er  stammt  von  dem  damaligen  Direktor  der
Schlesischen  Diehversicherungsgesellschaft,  jetzigen  Redakteur  der  Saskl
  scheu  Vlehversicherungszeitung,  R.  Stock.  —  Schon  der  Magdeburger
Aktienviehversicherungsgesellschaft  lag  diese  Idee,  wenn  auch  weniger
klar,  zu  Grunde.  Auch  sie  rückte  die  Entschädigungspsticht  der  Gesellschaft ­
  dadurch  hinaus,  daß  60°/»  der  von  größeren  Viehbesitzern
zu  zahlenden  Prämie  nicht  bezahlt,  sondern  für  die  ersten  Verluste
(Normalverluste)  verrechnet  wurden.  Neuerdings  verwerthet  die  Natwnal-Viehversicherungsgesellschaft
  zu  Kassel  denselben  Gedanken,  wie
es  scheint,  Vortheilhaft,  indem  sie  eine  Versicherungsabtheiluna  für  „Ueberverluste"
  eingerichtet  hat.  S.  S.  34.
„  _  3“  ? en  in  ber  neuesten  Zeit  untergegangenen  und  untergehenden
Gesellschaften  gehören  noch:
Die  Viehversicherungsgesellschast  „Germania"  in  Dillenburq
welche  für  den  I.  Mai  1875  einen  Aufruf  zur  letzten  Generalversammlung ­
  hat  ergehen  lassen*);
*)  Deutsche  Versicherungszeitung  1875.  Nr.  31.
            
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