III.
Die Biehversicherung bei Lokalvereinen.
Die Lokalviehversicherungsvereine dehnen ihre Wirksamkeit nur
auf kleine Bezirke aus; sie gewähren Versicherung gegen Verluste
uur in einigen Thiergattungen oder in einer Thiergattung. Auch
von den Verlusten werden nicht alle ersetzt. Bei Rindviehversicherungen
müssen wegen der beschränkten Ausdehnung des Vereines die Verluste
durch Seuchen ausgeschlossen werden. Oft ist der Zweck eines Ver
eins nur die Entschädigung eines Verlustes, wie durch Trichinose
oder durch Rotz- und Wurmkrankheit. — Alle Lokalviehversicherungs
vereine beruhen auf Gegenseitigkeit.
Nach der Größe ihres Verbreitungsbezirkes können die Lokal
vereine in größere und kleinere getheilt werden. Zu den ersteren
gehören die Stralsundische Viehversicherungsgesellschaft, die Viehver
sicherungsanstalt für das Großherzogthum Hessen und der Pferdever
sicherungsverein für die Kreise Greifswald und Grimmen.
Die Stralsundische Viehversicherungsgesellschaft
auf Gegenseitigkeit in Stralsund, deren Statut am 25. Juni
1875 genehmigt wurde, ersetzt im Regierungsbezirk Stralsund den
Schaden, welcher durch Tod oder nothwendig gewordenes Tödten im
Viehstande entstanden ist, sei es, daß der Tod durch Seuchen oder
andere Krankheiten, durch Feuer, Ueberschwemmungen oder andere
Unglücksfälle herbeigeführt ist. Die Versicherung zerfällt in 2 Haupt
abtheilungen : für Pferde und für Rindvieh. Bei Rindvieh wird
nur die Stückzahl und der Gesammtwerth des zur Versicherung ge
brachten Viehstandes angegeben; bei Pferden muß stets nach Signale
ment und Taxe versichert werden. — Die Policegebühren betragen bis
1500 Mk. Versicherungssumme 1 Mk.
von 1500 bis 3000 Mk. 2 „
für 3000 Mk. 3 „
und für jede ferneren 500 Mk. 50 ķ Von den Beiträgen werden
die eingetretenen Verluste und die Verwaltungskosten bezahlt. Ein
dem Bedürfniß entsprechender Prämienzuschuß kann erhoben werden,
wenn die Minimalprämie in der Rechnungsklasse
für Pferde l°/ 0
für Rindvieh 3 / 4 °/ 0
nicht ausreicht. — Die Quarantänezeit ist 15 Tage. — Die Höhe
der Entschädigung beträgt bei Versicherungen nach Stückzahl und