Angabe des Gesammtwerthes der versicherten Thiergattung die volle
Summe der Abschätzung, welche aber bei Pferden den Maximalver-
sicherungssatz von 1200 Mk. und bei Rindern 300 Mk. nicht über
schreiten darf. Bei Versicherung nach vorher festgestellter Taxe beträgt
die Entschädigungssumme die volle Versicherungssumme. — Wenn
zur Deckung der Verluste die Maximalprämie
für Pferde 4%
Rindvieh 4°/o
p. a. nicht ausreicht, so wird der Reservefond in Angriff genommen.
Der Reservefond wird gebildet: 1) durch einen von jedem Mit-
gliede zu zahlenden Beitrag, und zwar
pro Pferd 4,50 Mk.
„ Füllen 2,25
„ Rind 3,00 „ ;
2) durch die an den vierteljährlich berechneten Entschädigungsgeldern
ersparten Beiträge; 3) durch nicht abgehobene Entschädigungen, durch
Ueberschüsse, Zinsen. — Organe der Gesellschaft sind die General
versammlung. der Verwaltungsrath, welcher aus Mitgliedern besteht
und 5 Jahre fungirt, und die Direktion, der als technischer Rathgeber
ein Thierarzt erster Klasse zur Seite steht. — Wenn die Versicherungs
summe der Gesellschaft auf 30,000 Mk. zurückfallen sollte, so hat
der Verwaltungsrath den Antrag auf Auflösung der Bank zu stellen.
Diese und die hier nicht erwähnten Einrichtungen zeigen große
Aehnlichkeit mit denen der großen Gesellschaften. Es muß auffallen,
daß die Stralsundische Viehversicherungsgesellschaft auch das Risiko
von Seuchen übernimmt, ferner daß sowohl die Minimal-, wie die
Maximalprämie sehr gering ist, zumal da volle Entschädigung ge
leistet wird. Da die Gesellschaft sehr jung ist, so sind von ihr
hierüber noch keine Erfahrungen gemacht worden.
Ein anderer größerer Lokalviehversicherungsverein ist die Vieh
versicherungsanstalt für das Großherzogthum Hessen
in Darmstadt, welche aus der im Jahre 1846 gegründeten Starken
burger Viehversicherungsanstalt hervorgegangen ist. Die Thätigkeit
der Anstalt erstreckt sich auf die drei Provinzen des Großherzogthums
Hessen, kann aber auch auf die angrenzenden Gebietstheile anderer
Staaten ausgedehnt werden. Entschädigt werden Verluste an Pferden
und Rindvieh, und zwar erstere bis 1500 Mk., letztere bis 600 Mk.
Die Entschädigung besteht in % des Werthanschlages. Nach dem
Prospekte vom 30. Oktober 1875 soll vom 31. Oktober 1875 die
Seuchenbranche in Wegfall kommen. — Ortsviehversicherungsvereine
können als korporative Mitglieder in die Anstalt eintreten. Besitzer
von wenigstens 15 Stück Thieren einer Gattung können Pauschal
versicherungsverträge eingehen, durch welche sie vom Signalement
ihres Viehstandes entbunden sind. Sobald eine ansteckende Krankheit
zum Ausbruch gekommen ist. finden neue Aufnahmen nicht mehr
statt. Nur im April und Oktober können Veränderungen in der
Werthsangabe der Thiere gemacht werden, welche am ersten des sol-