Full text: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

genden Monats in Wirkung treten. Das Versicherungsjahr beginnt 
am I. Mai, zu welcher Zeit auch der Eintritt oder ein neuer Zu 
gang stattfindet. Die Beiträge müssen stets für das ganze halbe 
Jahr, in welchem der Eintritt oder Zugang erfolgt, entrichtet werden. 
Außer dem Beitrag und einem Eintrittsgeld von i / i % des Ver 
sicherungskapitals sind keinerlei Gebühren oder Kosten zu bezahlen. 
Die Organe der Anstalt bestehen aus der Generalversammlung, dem 
Ausschuß, der Direktion, der Recurs-Jnstanz. dem Sekretär, dem 
Rechner, dem Controleur. Der Ausschuß wird von Teilnehmern 
der Anstalt derart gebildet, daß aus jeder der drei Provinzen des 
Großherzogthums 12 Mitglieder gewählt werden, welche nach Art 
eines Verwaltungsraths fungiren. Die Recurs-Jnstanz, welche das 
Schiedsgericht der Anstalt ist. besteht aus 7 Personen: dem Ausschuß 
präsidenten, einem Juristen und 5 Mitgliedern. Die obere Verwal 
tung ist unentgeltlich. Zur Bestreitung der Ausgaben für außer 
ordentliche Fälle ist ein Betriebs- und Reservefond gebildet. Die 
Anstalt wird von einem vom Großherzoglichen Ministerium des 
Innern bestellten Regierungs-Commissar überwacht. — Ueber den 
Stand und die Wirksamkeit der Anstalt kann folgendes mitgetheilt 
werden: In der Provinz Starkenburg bestehen 36, in Oberhessen 
13, in Rheinhessen 14 Agenturen. Es wurden entschädigt 
v. I. V. 72.—1. XL 72. 35 Stück mit 5,354 Gld. 
„ I. XI. 72—1. V. 73. 37 „ „ 5,400 „ 
„ 1. V. 73.—1. XI. 73. 54 „ „ 8,909 „ 
„ 1. XI. 73 —1. V. 74. 75 „ „ 9.036 „ 
„ 1. V. 74.—1. XI. 74. 71 „ „ 10,717 „ 
„ 1. XI. 74—1. V. 75. 85 „ „ 12,942 „ 
Seit dem Frühjahr 1846 bis 30. September 1875 hat die Anstalt 
5276 Thiere mit 324,000 Gld. entschädigt. Im Durchschnitt von 6 
Jahren belaufen sich die Verwaltungskosten auf 9,29% des Ver 
sicherungskapitals. Der vom 1. November 1875 bis 30. April 1876 
zu bezahlende Beitrag beträgt für Pferde und Rinder 2 Ķ pr. 1 Mk. 
Versicherungskapital. 
Der Greifswalder Pferdeversicherungsverein gehört noch zu den 
größeren Vereinen, soll aber aus Opportunitätsgründen erst nach 
den rheinischen Lokalvereinen behandelt werden. 
Eine der schönsten Blüthen des deutschen Viehversicherungswesens 
überhaupt und des Lokalviehversicherungswesens im Speziellen zeigt 
sich in den Kuhladen der Rh ein lan de. Seit langer Zeit schon 
zeichnen sie sich durch ihre zweckmäßigen Einrichtungen aus, welche 
mit der Hebung des Kleingrundbesitzes der Landwirthschaft reichen 
Segen gebracht haben. 
Wie verbreitet die Kuhladen sind, beweisen folgende Mitthei 
lungen*): Im Bezirk des landwirthschaftlichen Vereins für Rhein 
preußen cestirteli im Jahre 1873 kleine Lokalversicherungsvereine: 
*) Zeitschrift des landwirthschaftlichen Vereins für Rheinpreußen. 1874.
	        
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