genden Monats in Wirkung treten. Das Versicherungsjahr beginnt
am I. Mai, zu welcher Zeit auch der Eintritt oder ein neuer Zu
gang stattfindet. Die Beiträge müssen stets für das ganze halbe
Jahr, in welchem der Eintritt oder Zugang erfolgt, entrichtet werden.
Außer dem Beitrag und einem Eintrittsgeld von i / i % des Ver
sicherungskapitals sind keinerlei Gebühren oder Kosten zu bezahlen.
Die Organe der Anstalt bestehen aus der Generalversammlung, dem
Ausschuß, der Direktion, der Recurs-Jnstanz. dem Sekretär, dem
Rechner, dem Controleur. Der Ausschuß wird von Teilnehmern
der Anstalt derart gebildet, daß aus jeder der drei Provinzen des
Großherzogthums 12 Mitglieder gewählt werden, welche nach Art
eines Verwaltungsraths fungiren. Die Recurs-Jnstanz, welche das
Schiedsgericht der Anstalt ist. besteht aus 7 Personen: dem Ausschuß
präsidenten, einem Juristen und 5 Mitgliedern. Die obere Verwal
tung ist unentgeltlich. Zur Bestreitung der Ausgaben für außer
ordentliche Fälle ist ein Betriebs- und Reservefond gebildet. Die
Anstalt wird von einem vom Großherzoglichen Ministerium des
Innern bestellten Regierungs-Commissar überwacht. — Ueber den
Stand und die Wirksamkeit der Anstalt kann folgendes mitgetheilt
werden: In der Provinz Starkenburg bestehen 36, in Oberhessen
13, in Rheinhessen 14 Agenturen. Es wurden entschädigt
v. I. V. 72.—1. XL 72. 35 Stück mit 5,354 Gld.
„ I. XI. 72—1. V. 73. 37 „ „ 5,400 „
„ 1. V. 73.—1. XI. 73. 54 „ „ 8,909 „
„ 1. XI. 73 —1. V. 74. 75 „ „ 9.036 „
„ 1. V. 74.—1. XI. 74. 71 „ „ 10,717 „
„ 1. XI. 74—1. V. 75. 85 „ „ 12,942 „
Seit dem Frühjahr 1846 bis 30. September 1875 hat die Anstalt
5276 Thiere mit 324,000 Gld. entschädigt. Im Durchschnitt von 6
Jahren belaufen sich die Verwaltungskosten auf 9,29% des Ver
sicherungskapitals. Der vom 1. November 1875 bis 30. April 1876
zu bezahlende Beitrag beträgt für Pferde und Rinder 2 Ķ pr. 1 Mk.
Versicherungskapital.
Der Greifswalder Pferdeversicherungsverein gehört noch zu den
größeren Vereinen, soll aber aus Opportunitätsgründen erst nach
den rheinischen Lokalvereinen behandelt werden.
Eine der schönsten Blüthen des deutschen Viehversicherungswesens
überhaupt und des Lokalviehversicherungswesens im Speziellen zeigt
sich in den Kuhladen der Rh ein lan de. Seit langer Zeit schon
zeichnen sie sich durch ihre zweckmäßigen Einrichtungen aus, welche
mit der Hebung des Kleingrundbesitzes der Landwirthschaft reichen
Segen gebracht haben.
Wie verbreitet die Kuhladen sind, beweisen folgende Mitthei
lungen*): Im Bezirk des landwirthschaftlichen Vereins für Rhein
preußen cestirteli im Jahre 1873 kleine Lokalversicherungsvereine:
*) Zeitschrift des landwirthschaftlichen Vereins für Rheinpreußen. 1874.