Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

genden  Monats  in  Wirkung  treten.  Das  Versicherungsjahr  beginnt
am  I.  Mai,  zu  welcher  Zeit  auch  der  Eintritt  oder  ein  neuer  Zugang ­
  stattfindet.  Die  Beiträge  müssen  stets  für  das  ganze  halbe
Jahr,  in  welchem  der  Eintritt  oder  Zugang  erfolgt,  entrichtet  werden.
Außer  dem  Beitrag  und  einem  Eintrittsgeld  von  i / i  %  des  Versicherungskapitals ­
  sind  keinerlei  Gebühren  oder  Kosten  zu  bezahlen.
Die  Organe  der  Anstalt  bestehen  aus  der  Generalversammlung,  dem
Ausschuß,  der  Direktion,  der  Recurs-Jnstanz.  dem  Sekretär,  dem
Rechner,  dem  Controleur.  Der  Ausschuß  wird  von  Teilnehmern
der  Anstalt  derart  gebildet,  daß  aus  jeder  der  drei  Provinzen  des
Großherzogthums  12  Mitglieder  gewählt  werden,  welche  nach  Art
eines  Verwaltungsraths  fungiren.  Die  Recurs-Jnstanz,  welche  das
Schiedsgericht  der  Anstalt  ist.  besteht  aus  7  Personen:  dem  Ausschußpräsidenten, ­
  einem  Juristen  und  5  Mitgliedern.  Die  obere  Verwaltung ­
  ist  unentgeltlich.  Zur  Bestreitung  der  Ausgaben  für  außerordentliche ­
  Fälle  ist  ein  Betriebs-  und  Reservefond  gebildet.  Die
Anstalt  wird  von  einem  vom  Großherzoglichen  Ministerium  des
Innern  bestellten  Regierungs-Commissar  überwacht.  —  Ueber  den
Stand  und  die  Wirksamkeit  der  Anstalt  kann  folgendes  mitgetheilt
werden:  In  der  Provinz  Starkenburg  bestehen  36,  in  Oberhessen
13,  in  Rheinhessen  14  Agenturen.  Es  wurden  entschädigt
v.  I.  V.  72.—1.  XL  72.  35  Stück  mit  5,354  Gld.
„  I.  XI.  72—1.  V.  73.  37  „  „  5,400  „
„  1.  V.  73.—1.  XI.  73.  54  „  „  8,909  „
„  1.  XI.  73  —1.  V.  74.  75  „  „  9.036  „
„  1.  V.  74.—1.  XI.  74.  71  „  „  10,717  „
„  1.  XI.  74—1.  V.  75.  85  „  „  12,942  „
Seit  dem  Frühjahr  1846  bis  30.  September  1875  hat  die  Anstalt
5276  Thiere  mit  324,000  Gld.  entschädigt.  Im  Durchschnitt  von  6
Jahren  belaufen  sich  die  Verwaltungskosten  auf  9,29%  des  Versicherungskapitals. ­
  Der  vom  1.  November  1875  bis  30.  April  1876
zu  bezahlende  Beitrag  beträgt  für  Pferde  und  Rinder  2  Ķ  pr.  1  Mk.
Versicherungskapital.
Der  Greifswalder  Pferdeversicherungsverein  gehört  noch  zu  den
größeren  Vereinen,  soll  aber  aus  Opportunitätsgründen  erst  nach
den  rheinischen  Lokalvereinen  behandelt  werden.
Eine  der  schönsten  Blüthen  des  deutschen  Viehversicherungswesens
überhaupt  und  des  Lokalviehversicherungswesens  im  Speziellen  zeigt
sich  in  den  Kuhladen  der  Rh  ein  lan  de.  Seit  langer  Zeit  schon
zeichnen  sie  sich  durch  ihre  zweckmäßigen  Einrichtungen  aus,  welche
mit  der  Hebung  des  Kleingrundbesitzes  der  Landwirthschaft  reichen
Segen  gebracht  haben.
Wie  verbreitet  die  Kuhladen  sind,  beweisen  folgende  Mittheilungen*): ­
  Im  Bezirk  des  landwirthschaftlichen  Vereins  für  Rheinpreußen ­
  cestirteli  im  Jahre  1873  kleine  Lokalversicherungsvereine:
*)  Zeitschrift  des  landwirthschaftlichen  Vereins  für  Rheinpreußen.  1874.
            
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