90 2.Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
weisung erzwingen; die Anweisung wird vom Rechnungshof voll-
zogen, aber mit Vorbehalt und wird hiervon dem gesetzgebenden
Körper Bericht erstattet. Dieses System hat in mehreren Staaten
Nachahmung gefunden, Holland, Portugal, Chile, Japan usw. Nach
dem italienischen System ist die Zurückweisung des obersten Rech-
nungshofes endgültig, ohne Vorbehalt. Außerdem sind in Italien
alle Regierungsmaßnahmen, welche eine finanzielle Belastung ver-
ursachen, Käufe, Verträge, Ernennungen usw. vorher dem Rech-
nungshofe vorzulegen, der sein Urteil abgibt, ob dieselben mit dem
Gesetz in Einklang stehen. Im entgegengesetzten Falle wird der
betreffende Minister verständigt, der die Angelegenheit dem Ge-
samtministerium vorlegen kann, auf dessen Verlangen der Rech-
nungshof die Sache neuerdings zum Gegenstande der Untersuchung
macht und wenn er auf seinem Standpunkt beharrt, so wird das
Visum mit Vorbehalt gegeben und dem Abgeordnetenhaus und dem
Senat Bericht erstattet.
Hierzu gilt noch zu bemerken, daß in parlamentarischen Staaten
ım allgemeinen das Verfahren beobachtet wird, daß im Laufe ‚des
Budgetjahres auftauchende Bedürfnisse ın der Form des außer-
ordentlichen oder Nachtragskredits durch das Parlament bewilligt
werden müssen, wonach für Überschreitungen nur wenig Raum
übrig bleibt.