Object: Finanzwissenschaft

90 2.Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget. 
weisung erzwingen; die Anweisung wird vom Rechnungshof voll- 
zogen, aber mit Vorbehalt und wird hiervon dem gesetzgebenden 
Körper Bericht erstattet. Dieses System hat in mehreren Staaten 
Nachahmung gefunden, Holland, Portugal, Chile, Japan usw. Nach 
dem italienischen System ist die Zurückweisung des obersten Rech- 
nungshofes endgültig, ohne Vorbehalt. Außerdem sind in Italien 
alle Regierungsmaßnahmen, welche eine finanzielle Belastung ver- 
ursachen, Käufe, Verträge, Ernennungen usw. vorher dem Rech- 
nungshofe vorzulegen, der sein Urteil abgibt, ob dieselben mit dem 
Gesetz in Einklang stehen. Im entgegengesetzten Falle wird der 
betreffende Minister verständigt, der die Angelegenheit dem Ge- 
samtministerium vorlegen kann, auf dessen Verlangen der Rech- 
nungshof die Sache neuerdings zum Gegenstande der Untersuchung 
macht und wenn er auf seinem Standpunkt beharrt, so wird das 
Visum mit Vorbehalt gegeben und dem Abgeordnetenhaus und dem 
Senat Bericht erstattet. 
Hierzu gilt noch zu bemerken, daß in parlamentarischen Staaten 
ım allgemeinen das Verfahren beobachtet wird, daß im Laufe ‚des 
Budgetjahres auftauchende Bedürfnisse ın der Form des außer- 
ordentlichen oder Nachtragskredits durch das Parlament bewilligt 
werden müssen, wonach für Überschreitungen nur wenig Raum 
übrig bleibt.
	        
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