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Konkurrenz privater Institute. Das ist eine Andeutung über das,
was bei uns bevorsteht, wenn auf die gegenwärtige intensive An-
spanmlng aller Kräfte wieder eine Periode der Ruhe folgt.
Es ist höchst wahrscheinlich, daß die Verstaatlichung der Reichs-
bank die Konkurrenz privater Bankinstitute wesentlich begünstigen
würde. Der Großhandel und die Großindustrie, von welchen der
größte Teil der privaten Depositengelder bei der Reichsbank her
rührt, werden leichter geneigt sein, sich von einer rein staatlichen
Reichsbank, ans deren Leitung sie keinen Einfluß und über welche sie
feinen Überblick haben, zu privaten Instituten abzuwenden, als von der
Reichsbank in ihrer gegenwärtigen Verfassung. Diese Ansicht wird
insbesondere von Kämmerer sehr entschieden vertreten\ während
Lotz glaubt, daß dabei die Vorteile des Filialennetzes der Reichsbank
zu wenig berücksichtigt seiend Meiner Ansicht nach wird die Aus
bildung des Clearing-Verkehrs, welcher die einzelnen Banken gewisser
maßen zu einer einzigen großen Giroanstalt vereinigt, dell großeil
Vorsprung, welchen die Reichsbank durch ihr über ganz Deutschland
ausgedehntes Filialeilnetz vor allen übrigeil Bankinstitnten hat, mehr
und mehr in den Hintergrund drängen. Außerdem würde der Aus
bau des Filialennetzes der großen privaten Bankinstitnte gerade da
durch einen neuen Anreiz bekommen, daß ihnen die Verstaatlichung
der Reichsbank günstigere Aussichten aus eine erfolgreiche Konkurrenz
mit der Reichsbailk iiil Giro- und Depositengeschäst eröffnete.
Diese Verhältnisse sind bei der Veranschlagung des dem Reiche
aus der Verstaatlichllng der Reichsbank erwachsendeil Gewinlles sehr
wohl zu berücksichtigeil.
Eine unbedingt sichere Verminderung der Reiilerträge wäre aus
der Verstaatlichung der Reichsbank bann zu erwarteil, wenn die ver
staatlichte Reichsbank sich gegenüber den verschiedenen, voll agrarischer
Seite geäußerten Ansprücheil an ihre Kreditgewährung willfähriger
zeigte, als die Reichsbank in ihrer gegenwärtigen Verfassllng. Diese
Wünsche sind im wesentlichen die Gewährilng billigeren Kredits
und die Gewährullg von Kredit gegen geringere Sicherheit.
Mit der wirtschaftlichen Berechtigung nnb der Erfüllbarkeit dieser
Wünsche beschäftigen wir uns an einer andern Stelle. Hier sei bloß
darauf hingewiesen, daß die Erfüllung dieser Wünsche, welche wohl
allgemein als das Endziel der mit der Verstaatlichung der Reichs-
% a. a. D-, S. 64.
2 a. a. O., S. 7.