Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Konkurrenz privater Institute. Das ist eine Andeutung über das, 
was bei uns bevorsteht, wenn auf die gegenwärtige intensive An- 
spanmlng aller Kräfte wieder eine Periode der Ruhe folgt. 
Es ist höchst wahrscheinlich, daß die Verstaatlichung der Reichs- 
bank die Konkurrenz privater Bankinstitute wesentlich begünstigen 
würde. Der Großhandel und die Großindustrie, von welchen der 
größte Teil der privaten Depositengelder bei der Reichsbank her 
rührt, werden leichter geneigt sein, sich von einer rein staatlichen 
Reichsbank, ans deren Leitung sie keinen Einfluß und über welche sie 
feinen Überblick haben, zu privaten Instituten abzuwenden, als von der 
Reichsbank in ihrer gegenwärtigen Verfassung. Diese Ansicht wird 
insbesondere von Kämmerer sehr entschieden vertreten\ während 
Lotz glaubt, daß dabei die Vorteile des Filialennetzes der Reichsbank 
zu wenig berücksichtigt seiend Meiner Ansicht nach wird die Aus 
bildung des Clearing-Verkehrs, welcher die einzelnen Banken gewisser 
maßen zu einer einzigen großen Giroanstalt vereinigt, dell großeil 
Vorsprung, welchen die Reichsbank durch ihr über ganz Deutschland 
ausgedehntes Filialeilnetz vor allen übrigeil Bankinstitnten hat, mehr 
und mehr in den Hintergrund drängen. Außerdem würde der Aus 
bau des Filialennetzes der großen privaten Bankinstitnte gerade da 
durch einen neuen Anreiz bekommen, daß ihnen die Verstaatlichung 
der Reichsbank günstigere Aussichten aus eine erfolgreiche Konkurrenz 
mit der Reichsbailk iiil Giro- und Depositengeschäst eröffnete. 
Diese Verhältnisse sind bei der Veranschlagung des dem Reiche 
aus der Verstaatlichllng der Reichsbank erwachsendeil Gewinlles sehr 
wohl zu berücksichtigeil. 
Eine unbedingt sichere Verminderung der Reiilerträge wäre aus 
der Verstaatlichung der Reichsbank bann zu erwarteil, wenn die ver 
staatlichte Reichsbank sich gegenüber den verschiedenen, voll agrarischer 
Seite geäußerten Ansprücheil an ihre Kreditgewährung willfähriger 
zeigte, als die Reichsbank in ihrer gegenwärtigen Verfassllng. Diese 
Wünsche sind im wesentlichen die Gewährilng billigeren Kredits 
und die Gewährullg von Kredit gegen geringere Sicherheit. 
Mit der wirtschaftlichen Berechtigung nnb der Erfüllbarkeit dieser 
Wünsche beschäftigen wir uns an einer andern Stelle. Hier sei bloß 
darauf hingewiesen, daß die Erfüllung dieser Wünsche, welche wohl 
allgemein als das Endziel der mit der Verstaatlichung der Reichs- 
% a. a. D-, S. 64. 
2 a. a. O., S. 7.
	        
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