Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Konkurrenz  privater  Institute.  Das  ist  eine  Andeutung  über  das,
was  bei  uns  bevorsteht,  wenn  auf  die  gegenwärtige  intensive  Anspanmlng
  aller  Kräfte  wieder  eine  Periode  der  Ruhe  folgt.
Es  ist  höchst  wahrscheinlich,  daß  die  Verstaatlichung  der  Reichsbank
  die  Konkurrenz  privater  Bankinstitute  wesentlich  begünstigen
würde.  Der  Großhandel  und  die  Großindustrie,  von  welchen  der
größte  Teil  der  privaten  Depositengelder  bei  der  Reichsbank  herrührt, ­
  werden  leichter  geneigt  sein,  sich  von  einer  rein  staatlichen
Reichsbank,  ans  deren  Leitung  sie  keinen  Einfluß  und  über  welche  sie
feinen  Überblick  haben,  zu  privaten  Instituten  abzuwenden,  als  von  der
Reichsbank  in  ihrer  gegenwärtigen  Verfassung.  Diese  Ansicht  wird
insbesondere  von  Kämmerer  sehr  entschieden  vertreten\  während
Lotz  glaubt,  daß  dabei  die  Vorteile  des  Filialennetzes  der  Reichsbank
zu  wenig  berücksichtigt  seiend  Meiner  Ansicht  nach  wird  die  Ausbildung ­
  des  Clearing-Verkehrs,  welcher  die  einzelnen  Banken  gewissermaßen ­
  zu  einer  einzigen  großen  Giroanstalt  vereinigt,  dell  großeil
Vorsprung,  welchen  die  Reichsbank  durch  ihr  über  ganz  Deutschland
ausgedehntes  Filialeilnetz  vor  allen  übrigeil  Bankinstitnten  hat,  mehr
und  mehr  in  den  Hintergrund  drängen.  Außerdem  würde  der  Ausbau ­
  des  Filialennetzes  der  großen  privaten  Bankinstitnte  gerade  dadurch ­
  einen  neuen  Anreiz  bekommen,  daß  ihnen  die  Verstaatlichung
der  Reichsbank  günstigere  Aussichten  aus  eine  erfolgreiche  Konkurrenz
mit  der  Reichsbailk  iiil  Giro-  und  Depositengeschäst  eröffnete.
Diese  Verhältnisse  sind  bei  der  Veranschlagung  des  dem  Reiche
aus  der  Verstaatlichllng  der  Reichsbank  erwachsendeil  Gewinlles  sehr
wohl  zu  berücksichtigeil.
Eine  unbedingt  sichere  Verminderung  der  Reiilerträge  wäre  aus
der  Verstaatlichung  der  Reichsbank  bann  zu  erwarteil,  wenn  die  verstaatlichte ­
  Reichsbank  sich  gegenüber  den  verschiedenen,  voll  agrarischer
Seite  geäußerten  Ansprücheil  an  ihre  Kreditgewährung  willfähriger
zeigte,  als  die  Reichsbank  in  ihrer  gegenwärtigen  Verfassllng.  Diese
Wünsche  sind  im  wesentlichen  die  Gewährilng  billigeren  Kredits
und  die  Gewährullg  von  Kredit  gegen  geringere  Sicherheit.
Mit  der  wirtschaftlichen  Berechtigung  nnb  der  Erfüllbarkeit  dieser
Wünsche  beschäftigen  wir  uns  an  einer  andern  Stelle.  Hier  sei  bloß
darauf  hingewiesen,  daß  die  Erfüllung  dieser  Wünsche,  welche  wohl
allgemein  als  das  Endziel  der  mit  der  Verstaatlichung  der  Reichs-%

  a.  a.  D-,  S.  64.
2  a.  a.  O.,  S.  7.
            
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