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Regelung geschaffen. 1 ) Mit den Ladungen nach Minden gingen auch
die der Zwischenorte bis vor Hameln, die in der Karte markiert
sind, mit denen nach Hameln die Ladungen bis Höxter; darüber
hinaus nahm die Mündener Reihefahrt die Güter mit. Weil nach
Münden allein alle acht Tage ein Schiffszug abgelassen werden
konnte, liefs man zeitweilig nach Münden die Güter separat laufen,
verlud gesondert davon nach Lauenförde, Beverungen und Karls
hafen. Der Grund für die hier mehrfach eintretenden Verschiebungen
liegt in der Rivalität zwischen Münden und Karlshafen. Münden
verlangte stets, dafs die Fracht für Münden und Karlshafen gleich
gestellt werde, da Karlshafen nur durch Münden mitgenommen
werde, allein keine Reihefahrt unterhalten könne. Demgemäfs trat
schon bald nach Vereinbarung des Regulativs eine Trennung 2 ), dann
zwei Jahre darauf wieder eine Vereinigung ein, bis Mündens bisher
an der Weser einzigartiger Grofshandelsverkehr mit dem Erlöschen
der weitreichenden Strafsen 3 ) und der Notwendigkeit, sich namentlich
im Winter aus Mündener Lägern zu versorgen 4 ), zurückging, sodafs
Karlshafen ein wünschenswerter Zuwachs war. Die Regelung der
Dinge von 1815 ist typisch geblieben. Wenngleich es nach 1830 zu
Veruneinigungen kam, und Konkurrenzorganisationen sich bildeten 5 ), wo-
*) Es bildete sich später eine private Vereinigung der in dieser Fahrt
tätigen Schiffer. (v. Hormayr), Fragmente II, 1841, S. 29—34, 39—41.
Handelskammerarchiv (April 1838 separate kleine Beurtfahrt nach Theding
hausen, Verden, Stolzenau und Gernheim).
2 ) Die 1818 beabsichtigte Trennung war nicht vollständig durohzuführen
gewesen, 1820 trat wieder eine Vereinigung ein. Archiv der Handelskammer
(Coli. Sen.) u. a. zum 27. Juli 1820, s. a. die Regulative u. a.
3 ) Im folgenden.
4 ) In einem Schreiben vom 4. August 1824 heifst es; Jetzt könne jeder
Krämer (es handelt sich um Verkehr nach Franken) jederzeit per Achse von
Bremen [Chausseen] beziehen, während früher im Winter auf Vorrat genommen
werden mufste, den nur der Mündener Grofskaufmann halten konnte. Arch.
Coli. Sen.
6 ) s. Duckwitz, Denkwürdigkeiten, 1877, S. 7 ff.; Über die bremischen
Schiffahrts-Institute für die Oberweser, Nov. 1840; die Zirkulare der Deputation
des Mündener Handelsstandes an die Bremer Kaufmannschaft 1831, 1832, 1833;
dazu eine umfängliche Schrift der Deputation: Darstellung der Ursachen und
Verhältnisse, welche seit Anno 1824 in die Ordnung der Oberländischen Weser-
Reiheschiffahrt störend eingegriffen haben, Bremen, 1831 (Samml. der Stadtbiblio
thek Oberweserschiffahrt); Friedrich Hühn, Die Weser, Zeitschrift für deutsche
Statistik, herausgegeb. von v. Reden, II. Jahrg., 1848, S. 390; Fr. v. Reden,
Das Königreich Hannover, II. Abt,, 1839, S. 108; (v. Hormayr), Fragmente II,
1841, S. 39; Heinrich Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abt., 1854
u - a. Aufserdem die Akten.