herrschend werden. Statt der vorsichtigen Verwaltung, welche in
den letzten Jahrzehnten die Bank sicher durch alle Klippen geführt
hat, könnte einmal eine „schileidige", rücksichtslose kommen, die den
guten Rat der Sachverständigen nicht von selbst aufsucht. Da würde
es von großen: Werte sein, daß derselbe von Rechtswegen gegeben
werden mllß."
Ich gebe diese Ansführilngen Nasses in extenso wieder, nicht
nur, weil die Funktioilen der Vertretung der Anteilseigner überhaupt
nicht besser dargestellt werden können, sondern auch weil Nasse gegenüber
der Auffassung, der Centralausschuß habe nur die Wirkling,
dem Großkapital die Herrschaft über die Reichsbailk zu sichern, ein
gewiß unverdächtiger Zeuge ist.
Die Notwendigkeit eiiles sachverständigen Beirates für eine von
Staatsbeamten geleitete Bank ist so klar nnb offenkundig, daß die
Anhänger der Verstaatlichung der Reichsbank sich genötigt gesehen
haben, die dlirch die Verstaatlichnilg in Wegfall kommende Vertretung
der Allteilseigner durch eine ähnliche Einrichtung zu ersetzeil.
Man hat zìi diesem Zweck einen aus allen Erwerbskreisen zu bildeilden
Beirat nach dem Muster der Eisenbahnräte in Vorschlag
gebracht.
Ein solcher Beirat sonnte jedoch keinen Ersatz für ben Centralausschuß
bilden.
Was die Erschwerling des Einflusses der staatlichen Finanzverwaltuug
und der politischeil Parteien anlangt, so hat die Stimme
eines Kollegiums, dessen Mitglieder mit ihrem Vermögen an der
Bailk beteiligt sind, naturgenläß ein viel größeres Gewicht, als die
Stimme eines an den Geschicken der Bailk nicht umilittelbar beteiligten
Beirates. Das dem Centralausschuß zusteheilde Vetorecht
gegen außerordentliche Geschäfte mit der staatlichen Finailzverwaltung
hat überhaupt nur als ein Recht der Ailteilseigiler einen Sinn, durch
welches diesen eine gewisse Garailtie hiilsichtlich der Verwendung
ihres Geldes gegeben wird.
Feriler wird die für die Leitung der Reichsbank notwendige
Information seitens der großen Vankwelt bereitwilliger nnb rückhaltloser
erteilt werden, weiln die großen Bailken, wie es gegenwärtig
der Fall ist, stark an der Reichsbank beteiligt sind und so an ihrer
gedeihlichen Entwickelung ein unmittelbares Interesse haben.
Schließlich würde ein Beirat aus allen Erwerbskreisen für eine
gute Bankleitung häufig das Gegenteil der Unterstützllng bedeuten,
welche ihr heute der Centralausschuß gemährt. Der Beirat wäre