Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

herrschend werden. Statt der vorsichtigen Verwaltung, welche in 
den letzten Jahrzehnten die Bank sicher durch alle Klippen geführt 
hat, könnte einmal eine „schileidige", rücksichtslose kommen, die den 
guten Rat der Sachverständigen nicht von selbst aufsucht. Da würde 
es von großen: Werte sein, daß derselbe von Rechtswegen gegeben 
werden mllß." 
Ich gebe diese Ansführilngen Nasses in extenso wieder, nicht 
nur, weil die Funktioilen der Vertretung der Anteilseigner überhaupt 
nicht besser dargestellt werden können, sondern auch weil Nasse gegen 
über der Auffassung, der Centralausschuß habe nur die Wirkling, 
dem Großkapital die Herrschaft über die Reichsbailk zu sichern, ein 
gewiß unverdächtiger Zeuge ist. 
Die Notwendigkeit eiiles sachverständigen Beirates für eine von 
Staatsbeamten geleitete Bank ist so klar nnb offenkundig, daß die 
Anhänger der Verstaatlichung der Reichsbank sich genötigt gesehen 
haben, die dlirch die Verstaatlichnilg in Wegfall kommende Ver 
tretung der Allteilseigner durch eine ähnliche Einrichtung zu ersetzeil. 
Man hat zìi diesem Zweck einen aus allen Erwerbskreisen zu bil- 
deilden Beirat nach dem Muster der Eisenbahnräte in Vorschlag 
gebracht. 
Ein solcher Beirat sonnte jedoch keinen Ersatz für ben Central 
ausschuß bilden. 
Was die Erschwerling des Einflusses der staatlichen Finanz- 
verwaltuug und der politischeil Parteien anlangt, so hat die Stimme 
eines Kollegiums, dessen Mitglieder mit ihrem Vermögen an der 
Bailk beteiligt sind, naturgenläß ein viel größeres Gewicht, als die 
Stimme eines an den Geschicken der Bailk nicht umilittelbar betei 
ligten Beirates. Das dem Centralausschuß zusteheilde Vetorecht 
gegen außerordentliche Geschäfte mit der staatlichen Finailzverwaltung 
hat überhaupt nur als ein Recht der Ailteilseigiler einen Sinn, durch 
welches diesen eine gewisse Garailtie hiilsichtlich der Verwendung 
ihres Geldes gegeben wird. 
Feriler wird die für die Leitung der Reichsbank notwendige 
Information seitens der großen Vankwelt bereitwilliger nnb rückhalt 
loser erteilt werden, weiln die großen Bailken, wie es gegenwärtig 
der Fall ist, stark an der Reichsbank beteiligt sind und so an ihrer 
gedeihlichen Entwickelung ein unmittelbares Interesse haben. 
Schließlich würde ein Beirat aus allen Erwerbskreisen für eine 
gute Bankleitung häufig das Gegenteil der Unterstützllng bedeuten, 
welche ihr heute der Centralausschuß gemährt. Der Beirat wäre
	        
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