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Diese Garantie kommt in Wegfall, wenn die Bank mit Staats
mitteln wirtschaftet. Während die Leitung einer auf Privatkapital
begründeten Bank durch ihr eigenes Interesse gezwungen ist, das Gleich
gewicht zwischen ihren Verbindlichkeiten und ihren flüssigen Mitteln zu
erhalten, besteht für die Leitung einer Staatsbank die Versuchung, in
Rücksicht darauf, daß die Noten ihre Deckung in den: Staatskredit
haben, leichtfertiger zu wirtschaften und Noten ohne specielle Deckling
auszugeben, ein Verfahren, das bereits in ruhigen Zeiteil auf das
Geldwesen einen ungünstigen Einfluß ausüben würde und das sich
bei jeder ernsthafteil Krisis schwer rächen müßte.
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suchung für die Bankleitung schaffen, fonbern sie würde auch be
wirken, daß von außen ein stärkerer Druck auf die Bankleitìlllg aus
geübt würde, um sie zur Nachgiebigkeit gegenüber einer solchen Ver
suchung zu bestimmen. Solange die Reichsbank mit privaten:
Kapital arbeitet, kann sie lüemals in dem Umfang als Wohl
thätigkeitsanstalt in Anspruch genommen werden, wie eine
reine Staatsbank. Von der Reichsbank in ihrer gegenwärtigen Ver
fassung kann man llicht wohl verlangen, sie solle Kredit gegen nn-
genügende Sicherheit und zu einem nach den Verhältnissen des Geld-
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werden, und daß als Richtschnur ihrer Geschästspraxis ein Satz anf-
gestellt wird, wie ihn Herr G a mp in seiner Schrift über den land
wirtschaftlichen Kredit 1 ausgesprochen hat: „Nicht diejenigen, die sich
in einer so günstigen Vermögenslage befinden, daß die non ihnen
ausgestellten Wechsel eine unbedingte Sicherheit genießen, sondern
diejenigen, die eine solche Sicherheit nicht zu bieten vermögen, haben
in erster Reihe Anspruch auf staatliche Unterstützung bezüglich Be
friedigung ihres Kreditbedürfnisses." — Jndell, die mit privatem
Kapital arbeitenden Notenbanken im Interesse ihrer Anteilseigner
Verluste i,ach Thunlichkeit zu vermeiden suchen, stellen sie gleichzeitig
die unbedingte Einlösbarkeit ihrer Notei, sicher. Die unbediilgte
Sicherheit des Notenumlaufs ist, wie wir wissen, die erste Voraus
setzung für die Erfüllung der hauptsächlichsten Aufgabe der Noten-
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kann also diese ihre Hauptaufgabe nur erfüllen, wenn sie gleichzeitig
Verluste für ihre Aktionäre vermeidet. Wenn von einer Staatsbank
* Der landwirtschaftliche Kredit und seine Befriedigung. Berlin 1883.