Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Diese Garantie kommt in Wegfall, wenn die Bank mit Staats 
mitteln wirtschaftet. Während die Leitung einer auf Privatkapital 
begründeten Bank durch ihr eigenes Interesse gezwungen ist, das Gleich 
gewicht zwischen ihren Verbindlichkeiten und ihren flüssigen Mitteln zu 
erhalten, besteht für die Leitung einer Staatsbank die Versuchung, in 
Rücksicht darauf, daß die Noten ihre Deckung in den: Staatskredit 
haben, leichtfertiger zu wirtschaften und Noten ohne specielle Deckling 
auszugeben, ein Verfahren, das bereits in ruhigen Zeiteil auf das 
Geldwesen einen ungünstigen Einfluß ausüben würde und das sich 
bei jeder ernsthafteil Krisis schwer rächen müßte. 
mber bie %erßaatii#ig bet Bans mürbe iii#t mit btefe 
suchung für die Bankleitung schaffen, fonbern sie würde auch be 
wirken, daß von außen ein stärkerer Druck auf die Bankleitìlllg aus 
geübt würde, um sie zur Nachgiebigkeit gegenüber einer solchen Ver 
suchung zu bestimmen. Solange die Reichsbank mit privaten: 
Kapital arbeitet, kann sie lüemals in dem Umfang als Wohl 
thätigkeitsanstalt in Anspruch genommen werden, wie eine 
reine Staatsbank. Von der Reichsbank in ihrer gegenwärtigen Ver 
fassung kann man llicht wohl verlangen, sie solle Kredit gegen nn- 
genügende Sicherheit und zu einem nach den Verhältnissen des Geld- 
%ii Wißen geirâ^en. ^agegen ließt bie ®ef# 
1,#, W an bie Derftaatü# %et#W foï#e ßorbenmgen ßeiteKt 
werden, und daß als Richtschnur ihrer Geschästspraxis ein Satz anf- 
gestellt wird, wie ihn Herr G a mp in seiner Schrift über den land 
wirtschaftlichen Kredit 1 ausgesprochen hat: „Nicht diejenigen, die sich 
in einer so günstigen Vermögenslage befinden, daß die non ihnen 
ausgestellten Wechsel eine unbedingte Sicherheit genießen, sondern 
diejenigen, die eine solche Sicherheit nicht zu bieten vermögen, haben 
in erster Reihe Anspruch auf staatliche Unterstützung bezüglich Be 
friedigung ihres Kreditbedürfnisses." — Jndell, die mit privatem 
Kapital arbeitenden Notenbanken im Interesse ihrer Anteilseigner 
Verluste i,ach Thunlichkeit zu vermeiden suchen, stellen sie gleichzeitig 
die unbedingte Einlösbarkeit ihrer Notei, sicher. Die unbediilgte 
Sicherheit des Notenumlaufs ist, wie wir wissen, die erste Voraus 
setzung für die Erfüllung der hauptsächlichsten Aufgabe der Noten- 
banfen, ber ^egeÍ1mg beg Wbuinbufë. @ine ^«1(1011^ 
kann also diese ihre Hauptaufgabe nur erfüllen, wenn sie gleichzeitig 
Verluste für ihre Aktionäre vermeidet. Wenn von einer Staatsbank 
* Der landwirtschaftliche Kredit und seine Befriedigung. Berlin 1883.
	        
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