Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

Reformen im Rahmen der bestehenden Bankberfaffung. 
Auf Grund der Voraussetzung, daß auch bei der bevorstehenden 
Erneuerung des Bankgesetzes die bestehende deutsche Baukverfassung 
in ihren wesentlichen Zügen erhalten bleibt, sind hinsichtlich der Reichs 
bank einige Reformen an Einzelheiten in Vorschlag gebracht worden, 
die immerhin für die Entwickelung des deutschen Geld- und Bank 
wesens wichtig genug sind. Es handelt sich bei diesen Vorschlägen 
nicht, wie bei den bisher erörterten Punkten, um große Principien 
fragen, sondern um Fragen der banktechnischen Zweckmäßigkeit, für 
deren Verständnis und Entscheidung es nicht nur auf allgemeine volks 
wirtschaftliche Bildung, sondern auch aus eine genaue Vertrautheit 
mit dein Mechanismus einer großen Notenbank ankommt. 
Die wichtigsten dieser Reformvorschläge sind: Erhöhung der 
eigenen Mittel der Bank (Grundkapital und Reservefonds), Ausdeh 
nung der die Notendeckung betreffenden Vorschriften auf die Deckung 
sämtlicher täglich fällige,: Verbindlichkeiten, Änderungen in der 
Kontingentierung der ungedeckten Notenausgabe. 
1. Die Frage der Rapitalerhohung. 
a) Das Grundkapital als Sicherheitsfonds und als 
Betriebsfonds. 
In der Frage der Kapital er höh un g stehen sich zwei An 
sichten diametral gegenüber; nach der einen Ansicht ist eine Kapital 
erhöhung bei einer Notenbank gleichbedeutend mit einer entsprechenden 
Vermehrung des Barvorrates der Bank und hat somit die Wirkung, 
der Bank eine ausgedehntere und billigere Kreditgewährung zu er- 
nlöglichen; nach der andern Ansicht ist die Höhe des Grundkapitals 
für die Geschäfte der Bank völlig gleichgültig, da das Grundkapital
	        
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