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schieben, indem die Gründer gesetzlich verpflichtet werden, die Hälfte
des Gründungskapitals zuvor aus eigenen Mitteln aufzubringen,
die Actien, welche den Betrag dieser Mittel nicht übersteigen dürfen
und ans die Namen der Gründer auszufertigen sind, 5—10 Jahre
außer Cours zu setzen und während dieser Zeit, bei einer staatlichen
Behörde dcponirt, unverkäuflich zu lassen, sie also auch nicht an
die Börse zu bringen. Die zweite Hälfte der Actien muß vor der
ersteren die Priorität erhalten, damit bei einer etwa nöthig werdenden
Liquidation die Actien der Gründer Behufs Deckung der Passiva
zunächst zur Verwendung kommen tonnen.
Es erscheint jedoch durchaus billig, daß bei Grundstückverkäufen
die aufhaftenden Hypotheken von der Kaufsumme in Abzug gebracht,
aber Behufs Heranziehung zur Kapital-Rentensteuer der betreffenden
Steuerbehörde die Namen der Gläubiger amtlich mitgetheilt werden.
Eine andere gleichfalls durchaus gerechtfertigte indirecte Steuer
ist die Wehrsteuer; denn wer vom Militärdienste deshalb frei bleibt,
weil er zu dessen Erfüllung nicht befähigt ist, wird thatsächlich von
einer Last befreit und es ist gewiß der Billigkeit entsprechend, daß
er dafür eine andere Last trägt. Da es aber im Gebiete der per
sönlichen Lasten für ben Staat keine andere Art der Leistungen
giebt, welche sich zu Ausgleichungen eignet, so muß man in das
Gebiet der sachlichen Leistungen, d. h. der Steuern, greifen. Wäre
nachzuweisen, daß der Militärdienst nicht thatsächlich eine Last be
deute, dann wäre allerdings eine Ausgleichungsbelastung für die
davon Befreiten nicht gerechtfertigt, allein cs kann nur soviel mit
Recht behauptet werden, daß der Druck dieser Last von allen
Schichten der Bevölkerung nicht gleich schwer empfunden wird; denn
derselbe wird z. B. für einen einfachen Tagelöhner, der weder für-
erwerbsunfähige Eltern oder Geschwister zu sorgen hat, noch eine
Stellung im Erwerbsleben aufgiebt, wenn er in den Heeresdienst
tritt, weit geringer sein, als für junge Leute, welche durch den
Militärdienst ihre vielleicht erst mühsam errungenen Stellungen
verlieren oder welche in ihren Studien unterbrochen werden. In-