Full text : Der Zukunftsstaat und die Lösung der socialen Frage

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8.  Vorschläge  zur  ^Beseitigung  des  socialen  Nothstandes.
a.  Genossenschaften.
Was  nun  zunächst  den  Arbeiterstand  überhaupt  betrifft,  so  ist
wohl  eines  der  sichersten  Mittel,  die  Lage  desselben,  mit  Einschluß
der  kleinen  Industriellen  und  Handwerker,  sowie  der  Landwirthe
allnlühlig  wesentlich  zu  verbessern,  die  auf  Selbsthilfe  und  Selbstverwaltung ­
  beruhende  Genossenschaft,  d.  h.  eine  Vereinigung  des
Kapitals  und  der  Arbeit  irr  einer  Hand,  wodurch  namentlich  die
arbeitende  Klasse  zu  der  besitzenden  emporgehoben  und  einem  allgemeinen ­
  Wohlstände  näher  gerückt  wird.  Auch  bringt  die  Genossenschaft ­
  eine  wirkliche  Gemeinschaft  der  Betheiligten  zu  Stande,  eine
Brüderlichkeit  im  guten  Sinn,  macht  die  Einzelnen  selbständiger,
nur  abhängig  von  beni  Ganzen;  stellt  ihn  gegen  die  Ungunst  der
in  seiner  Vereinzelung  ihm  drohenden  mißlichen  Lage  sicherer  als
selbst  in  einer  Assecuranz.  Durch  die  Genossenschaft  ist  dem  Mangel
an  Intelligenz  und  Kapital  leichter  als  auf  anderem  Wege  abzuhelfen, ­
  weil  in  ihr  die  Kräfte  einander  ergänzen.  Sie  macht  rücksichtlich ­
  des  Kapitals  den  Arbeiter  als  Genossenschafter  durch  die
Gesammtbürgschaft  der  Genossenschaft  kreditfähiger,  während  dem
einzelnen  Gewerbtreibenden  der  Kredit  meist  versagt  oder  nur  unter
höchst  ungünstigen,  seinen  Arbeitsverdienst  schmälernden  Bedingungen
zu  Theil  wird,  überdies  die  Verwerthung  seiner  Arbeitskraft,  das
einzige  Mittel,  seinen  Gläubigern  gerecht  zu  werden,  von  so  vielen
Zufälligkeiten  abhängt,  auf  welche  der  Arbeiter  keinen  Einfluß  hat,
und  die  sich  jeder  Controle  der  Gläubiger  entziehen  und  demselben
keine  Garantie  bieten  können,  weshalb  sie  zum  Kreditgeben  wenig
geneigt  zu  sein  pflegen.  Wenn  dagegen  sich  größere  Gruppen  von
Arbeitern  und  Gewerbetreibenden  verbinden,  und  der  Ausfall,  den
die  Gläubiger  etwa  bei  dem  Einzelnen  erleiden  könnten,  durch  Einstehen ­
  Aller  für  Einen  und  Einer  für  Alle,  also  von  der  Gesammtheit ­
  übernommen  wird,  so  wird  die  Vertheilung  des  Ausfalles  auf
Viele  von  den  Einzelnen  weniger  lästig  empfunden.
            
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