Object : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Alt-Rigas  gewerbliches  Leben.

Amts  oder  einzelner  Reepschläger  übergegangen.  Sie  war  Privatbesitz ­
  in  Hamburg\  Gemeindeeigenthum  in  Elbing*;  wenigstens
fielen  an  letzterem  Orte  der  Stadt  jährlich  7  Mark  Zins  zu.  Bekanntlich ­
  waren  auf  der  Reeperbahn  die  Reepschläger  oder  Seiler  thätig,
die  den  Rohstoff  —  Hanf  und  Flachs  —  als  einen  einheimischen  .
bequem  zur  Hand  hatten  und  Dank  seiner  Güte,  sowie  ihrer  eigenen
Leistungsfähigkeit  Erzeugnisse  herstellten,  die  in  der  ganzen
hanseatischen  Welt  bekannt  und  angesehen  waren*.
Eine  ausserhalb  der  Stadt  belegene  Pfeffer  müh  le  (pepermole)
  wird  1348  und  später  genannt.  Das  gleiche  Institut  lässt
sich  schon  1308  in  Rostock  nachweisen^.  Dagegen  scheinen  eine
gleichfalls  ausserhalb  der  Stadt  belegene  Talgschmelze  und  eine
beim  Kalkofen  an  der  Kalkpforte  belegene  üelmühle  (o  lie  limóle) ­
  erst  dem  sechszehnten  Jahrhundert  anzugehören.  In  anderen
Seestädten  des  Hansebundes  weiss  ich  diese  gewerblichen  Anstalten
nicht  nachzuweisen,  was  bei  der  Talgschmelze  allerdings  kaum
auffallend  erscheint.
Im  16.  Jahrhundert  tritt  uns  auch  eine  Pulvcrmühle  entgegen*.
Zu  den  gewerblichen  Anstalten  im  weiteren  Sinne  sind  die
Badstuben  zu  rechnen.  Schon  am  Ende  des  dreizehnten  Jahrhunderts ­
  existiren  in  Riga  öffentliche  auf  Kosten  der  Stadt  unterhaltene ­
  Badeanstalten.  In  alten  Kämmereirechnungen  werden  drei
genannt,  nämlich  der  Rosestoven,  der  Santstoven  und  das  grosse  I
Bad  vor  der  Schalpforte,  zu  denen  sich  später  die  des  Herrn  Johann
Papen,  die  stupa  Reynekini  und  die  stupa  Blomen  gesellten.  Sie
waren  alle  von  der  Stadt  verpachtet,  die  z.  B.  aus  dem  Rosenstoven
  im  sechszehnten  Jahrhundert  jährlich  30  Mark  bezog*.  Indess  '*
war  das  Baden  im  Mittelalter  eine  so  weit  verbreitete  Gewohnheit,  j
dass  auch  Privatpersonen  in  ihren  Häusern  sich  Badestuben  einrichten ­
  zu  lassen  pflegten.  Auf  dem  I^ande  war  das  allgemein
üblich.  Erzählt  doch  Rüssow,  dass  während  der  Meisterschaft
Conrad  von  Jockes  im  Jahre  1315  in  Livland  eine  grosse  Hungersnoth
  ausbrach,  unter  deren  Druck  etliche  Eltern  ihre  Kinder  schlach-  r

1  Koppmann,  a.  a.  O.,  i.  S.  XLVI.
2  Toppen,  a.  a.  O.,  S.  216.
*  W.  Stieda,  Hansische  Vereinbarungen  über  städtisches  Gewerbe  in  „Hansische
Geschichtsbl“.  Jahrg.  1886,  S.  149—151.
4  Mecklenb.  Urkb.  5  Nr.  3261.
*  Mettigs  handschriftliche  Auszüge  aus  den  rigischen  Kämmereirechnungen
V.  1555  u.  1556.
*>  Mettig,  Zur  Gesch.  d.  Rig.  (bewerbe,  S.  16.
            
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