Full text : Der Zukunftsstaat und die Lösung der socialen Frage

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b.  Vertretung  und  Förderung  der  Interessen  der
Gesammtheit.
Ferner  ist  der  Staat  als  Vertreter  des  Gesammtinteresses
überall  da  einzuschreiten  berufen,  wo  das  Interesse  dieser  Gesammtheit ­
  in  Frage  steht,  oder  wo  es  bent  Einzelnen  unmöglich  ist,  seinen
berechtigten  Interessen  Geltung  zu  verschaffen.  In  solchen  Fällen
hat  er  die  freie  und  gesicherte  Enllvickelung  seiner  Glieder  zu  gewährleisten ­
  und  ihneit  stets  helfend  und  fördernd  zur  Seite  zu  stehen
und  dies  um  so  mehr,  je  weniger  jener  Armen  eigne  Kräfte  und
Anstrengungen  auszureichen  vcrntögen.
e.  Organisation  der  Fabrik-  und  Gewerbe-Gesetzgebung. ­

Nicht  minder  ist  es  Sache  und  Pflicht  des  Staates,  die  Fabrikgesetzgebung ­
  zu  organisiren  und  zu  pflegen;  ihre  Bcdeutmtg  liegt
nicht  sowohl  in  dett  zu  gebenden  Geboten  und  Verboten,  sondern
in  dem  sittlichen  und  erziehenden  Einflüsse  auf  Arbeitgeber  und
Arbeiter.  Ztl  diesem  Behufe  hat  der  Staat  sich  die  Einsetzung  von
Fabrikiuspektoren  ganz  besonders  angeleget:  sein  ztt  lassen,  welche  die
innere  Organisation,  Betriebsanlage,  Leituttg,  Hausordnung  re.  zu
beaufsichtigen,  die  gettane  Befolgung  der  Gesetze  zu  kontrolircn,  vorhandene ­
  Mißstände  sofort  zu  beseitigen,  streng  auf  gestmde  und  gefahrlose ­
  Einrichtung  der  Arbeiterwerkstättett,  sowohl  in  baulicher
Beziehung,  als  itt  Betreff  der  Hantirung  der  Arbeiter,  sowie  auf
Schutz  vor  schädlichen  Einflüssen  der  Kälte,  Hitze  und  Nässe,  der
Ausdünstungen,  vor  Staub,  giftigen  Stoffen  und  endlich  auf
Deckung  gefahrdrohender  Theile  der  Arbeitsmaschinen  zu  halten.
Eine  Fabrik-  und  Gewerbeordtttutg  muß  die  geschäftliche
Stellung  des  Arbeiters  regeln,  auf  Abkürzttng  der  über  10—12
Stunden  dauernden  Arbeitszeit,  je  ttachdent  die  Arbeit  größere
Kraftanstrengung  erfordert,  möglichste  Gleichstellung  des  Lohnes
der  Mannes-  und  Frauenarbeit,  insbesottdere  auf  Abstellung  oder
doch  möglichste  Einschränkung  der  Kittderarbeit  in  Fabriken  hin-
            
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